Der Steuerfuss Thurgau setzt sich aus zwei Teilen zusammen.
Dem fixen Staatssteuerfuss von 109 % und dem Zuschlag deiner Gemeinde. Dieser lokale Anteil schwankt kantonsweit zwischen 94 % und 175 %. In Frauenfeld, Weinfelden und Kreuzlingen liegt der gesamte Steuerfuss deshalb zwischen 245 % und 253 %.
Innerhalb des Kantons Thurgau gilt für alle Gemeinden derselbe Steuertarif. Der Steuerfuss ist deshalb der einzige Hebel, der deine Rechnung von Gemeinde zu Gemeinde verändert, und er wirkt direkt. Zwischen der günstigsten und der teuersten Thurgauer Gemeinde liegen 81 Prozentpunkte, das sind rund 40 Prozent Unterschied auf derselben einfachen Steuer. Als Steuerberater im Thurgau kennen wir die Werte deiner Gemeinde genau.
Das Wichtigste auf einen Blick
Übersicht
Steuerfuss Thurgau: Definition und Berechnung
Für natürliche Personen gilt im Kanton Thurgau aktuell ein Staatssteuerfuss von 109 %. Der Steuerfuss ist kein Zuschlag auf dein Einkommen. Er ist ein Multiplikator: Der Kanton berechnet zuerst deine einfache Steuer. Kanton, Gemeinde, Schule und allenfalls die Kirche multiplizieren diesen Betrag anschliessend mit ihrem jeweiligen Steuerfuss.
Die einzelnen Steuerfüsse von Kanton, Gemeinde und Schule zählst du zusammen. So entsteht dein persönlicher Gesamtsteuerfuss. Der lokale Anteil aus Gemeinde und Schule schwankt kantonsweit zwischen 94 % und 175 %, je nach Wohngemeinde.
Ein Beispiel: Der Steuerfuss Kreuzlingen setzt sich neu aus 64 % von der Stadt und 72 % von der Primarschule zusammen. Zusammen mit dem Staatssteuerfuss von 109% ergibt es einen Gesamtsteuerfuss von 245%.
So rechnest du deinen Steuerfuss aus
Deine einfache Steuer ergibt sich aus dem kantonalen Tarif und deinem steuerbaren Einkommen. Diesen Betrag multiplizierst du mit dem Gesamtsteuerfuss deiner Gemeinde. Beispiel Frauenfeld, einfache Steuer 3’000 Franken: 3’000 × 251 % = 7’530 Franken. In Kreuzlingen wären es 3’000 × 245 % = 7’350 Franken, in Arbon 3’000 × 284 % = 8’520 Franken. Gehörst du einer Landeskirche an, kommt der Kirchensteuerfuss dazu. In Frauenfeld erhöht sich der Gesamtsteuerfuss dadurch auf 267 %, das sind 8’010 Franken statt 7’530.
Einen breiteren Vergleich weiterer Thurgauer Gemeinden findest du in unserem Steuervergleich für den Kanton Thurgau.
Steuerfuss Frauenfeld, Weinfelden und Kreuzlingen im Überblick
Der Gesamtsteuerfuss 2026 beträgt in Frauenfeld 251 %, in Weinfelden 253 % und in Kreuzlingen 245 %. Zwischen Kreuzlingen und Weinfelden liegen 8 Prozentpunkte. Bei einer einfachen Steuer von 3’000 Franken sind das rund 240 Franken pro Jahr. Ein Umzug von Frauenfeld nach Kreuzlingen spart also weniger, als viele erwarten.
Von den Gemeinden, die wir hier vergleichen, liegt der tiefste Gesamtsteuerfuss in Warth-Weiningen bei 203 %, der höchste in Arbon bei 284 %. Bei einem steuerbaren Einkommen von 100’000 Franken zahlst du in Warth-Weiningen dadurch rund 11’680 Franken Steuern, in Arbon rund 16’340 Franken. Das sind knapp 4’660 Franken Unterschied pro Jahr. Kreuzlingen liegt mit 245 % am nächsten beim günstigen Ende. Frauenfeld und Weinfelden liegen mit 251 % und 253 % näher am kantonalen Durchschnitt.
| Gemeinde | Gemeindesteuer | Schule | Evang. | Kath. | Gesamt (ohne Kirche) |
|---|---|---|---|---|---|
| Warth-Weiningen | 34 % | 60 % | 20 % | 16 % | 203 % |
| Frauenfeld | 62 % | 80 % | 16 % | 16 % | 251 % |
| Weinfelden | 55 % | 89 % | 15 % | 17 % | 253 % |
| Kreuzlingen | 64 % | 72 % | 16 % | 15 % | 245 % |
| Arbon | 70 % | 105 % | 20 % | 18 % | 284 % |
Quelle: steuerverwaltung.tg.ch/Steuerfuesse_TG_2026
In Frauenfeld liegt der Gesamtsteuerfuss ohne Kirchensteuer bei 251 %. Mit Konfession zahlst du 267 %.
Der Steuerfuss Weinfelden liegt ohne Kirchensteuer bei 253 %. Als evangelische Person zahlst du 268 %, als katholische Person 270 %.
In Kreuzlingen kommt der Staatssteuerfuss von 109 % dazu. Die Stadt erhebt 64 %, die Primarschule 72 %. Das ergibt einen Gesamtsteuerfuss von 245 %, ohne Kirchensteuer.
Wohnst du in einer dieser drei Gemeinden? Wir füllen deine Steuererklärung für dich aus. Eine einfache Steuererklärung kostet bei uns 65 Franken. Als Ehepaar zahlst du 115 Franken. Für Immobilien oder Wertschriften kommt ein Zuschlag von je 42 Franken dazu. Unser Service ist bei Google mit 4,9 Sternen aus 62 Bewertungen bewertet. Mehr Details findest du auf unserer Seite zur Steuererklärung im Kanton Thurgau.

Häufige Fragen zum Steuerfuss im Kanton Thurgau
Was ist der Unterschied zwischen Steuerfuss und Steuersatz?
Der Steuerfuss ist der Prozentsatz, mit dem deine Gemeinde die kantonale Steuer multipliziert. Er unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Der Steuersatz zeigt dagegen etwas anderes. Er sagt, wie viel Prozent deines Einkommens oder Vermögens am Ende tatsächlich als Steuer anfällt. Er rechnet Staats-, Gemeinde- und weitere Steuerfüsse bereits ein. Der Steuerfuss ist also ein Baustein, der Steuersatz das Ergebnis der ganzen Rechnung. Bist du unsicher, wie sich das auf deine Steuererklärung auswirkt? Wir füllen deine Steuererklärung gerne für dich aus, egal in welcher Thurgauer Gemeinde du wohnst. Und auch wenn es deine erste Steuererklärung ist.
Wie hoch ist der Steuerfuss in meiner Gemeinde?
Den Gesamtsteuerfuss für Frauenfeld, Weinfelden und Kreuzlingen findest du in der Tabelle oben. Für weitere Thurgauer Gemeinden findest du die Werte in unserem Steuervergleich für den Kanton Thurgau.
Wann wird der Steuerfuss festgelegt und wie oft ändert er sich?
Deine Gemeinde legt den Steuerfuss in der Regel jährlich im Rahmen des Budgets neu fest, meist im Herbst für das folgende Jahr. Er kann von Jahr zu Jahr steigen, sinken oder gleich bleiben, je nachdem, wie die Gemeinde ihre Finanzen plant.
Welche Gemeinden im Thurgau haben die günstigsten Steuern?
Von den Gemeinden, die wir hier vergleichen, hat Warth-Weiningen mit 203 % den tiefsten Gesamtsteuerfuss, Arbon mit 284 % den höchsten. Einen Überblick über weitere Thurgauer Gemeinden findest du hier: steuerverwaltung.tg.ch/informationen/steuerfuesse.html/2940
Muss ich Kirchensteuer zahlen, wenn ich nicht Mitglied einer Landeskirche bin?
Nein. Die Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du Mitglied der evangelisch-reformierten oder der römisch-katholischen Landeskirche bist. Gehörst du keiner Landeskirche an, entfällt dieser Teil des Steuerfusses für dich.
Was passiert mit dem Steuerfuss, wenn ich mitten im Jahr umziehe?
Massgebend ist in der Regel dein Wohnsitz am 31. Dezember des Steuerjahres. Ziehst du unterjährig innerhalb des Kantons Thurgau um, wirkt sich das oft auf den Steuerfuss für das ganze Jahr aus. Die genaue Regelung hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen das gerne für dich.
Deine Frage war nicht dabei? Unsere Berater helfen dir gerne.
Publiziert am: 31.08.2026 | Zuletzt aktualisiert: 21.09.2026

