Beratungszentrum AG
Steuern17. Juni 2026

Erste Steuererklärung: Ab wann einreichen und was beachten?

Deine erste Steuererklärung in der Schweiz wird in dem Jahr fällig, in dem du 18 wirst. Du deklarierst dein Einkommen und dein Vermögen. Auch als Lernender oder Student bist du steuerpflichtig. In den meisten Kantonen gilt der 31. März als Abgabefrist. Brauchst du mehr Zeit, musst du die Fristverlängerung rechtzeitig beantragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab 18 Jahren bist du steuerpflichtig – erstmals für das Kalenderjahr, in dem du volljährig wirst.
  • Frist: In den meisten Kantonen bis zum 31. März des Folgejahres. Im Kanton Thurgau bis zum 30. April.
  • Unterlagen: Lohnausweis, Bankbelege per 31. Dezember, Krankenkassen-Steuerauszug, Belege für Berufsauslagen.
  • Vergiss nicht: Fahrtkosten, Krankenkassenprämien und Weiterbildungskosten sind abzugsfähig.
  • Achtung: Im ersten Jahr können Steuern für zwei Perioden gleichzeitig fällig werden.

Übersicht

  1. Ab wann muss ich eine Steuererklärung machen?
  2. Bis wann muss ich sie einreichen?
  3. Welche Unterlagen brauche ich?
  4. Was kann ich steuerlich abziehen?
  5. Muss ich mein Vermögen deklarieren?
  6. Wie viel Steuern muss ich bezahlen?
  7. Wann lohnt es sich, die Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen?
  8. Häufige Fragen?

Ab wann muss ich eine Steuererklärung machen?

Du wirst steuerpflichtig in dem Kalenderjahr, in dem du 18 Jahre alt wirst. Wer am 1. Oktober 2025 volljährig wird, reicht im Frühling 2026 die erste eigene Steuererklärung für das gesamte Steuerjahr 2025 ein. Das Steueramt deines Wohnkantons schickt dir die Zugangsdaten automatisch zu.

Bis wann muss ich sie einreichen?

In den meisten Schweizer Kantonen läuft die Frist zum 31. März ab. Im Kanton Thurgau gilt der 30. April als ordentliche Abgabefrist. Wer mehr Zeit braucht, beantragt rechtzeitig eine Fristverlängerung. Die maximale Verlängerung im Thurgau läuft bis zum 30. November.

In der Praxis sehen wir immer wieder, dass Steuererklärungen zu spät eingereicht werden, ohne dass vorher eine Verlängerung beantragt wurde. Brauchst du Hilfe? Meld dich bei uns – wir erledigen das kostenlos für dich.

Hier eine kurze Checkliste:

  1. Belege sammeln
    Lohnausweis, Bankbelege und Versicherungsauszüge treffen meist im Januar ein. Leg sie sofort beiseite.
  2. Frist im Kalender eintragen
    Trag diese Frist als Erinnerung ein und prüfe beim kantonalen Steueramt, ob abweichende Termine gelten.
  3. Fristverlängerung beantragen – falls nötig
    Den Antrag stellst du vor Ablauf der Frist über das kantonale Steuerportal. Rückwirkend ist das nicht möglich

Wer die Frist ohne Verlängerung verpasst, riskiert eine Busse zwischen CHF 100 und CHF 1’000 und im schlimmsten Fall eine Ermessensveranlagung. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde deinen Steuerbetrag selbst festlegt, wenn du trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht hast.

Welche Unterlagen brauche ich für meine erste Steuererklärung?

Bevor du mit der Steuererklärung beginnst, solltest du alle wichtigen Dokumente bereitlegen:

  • Lohnausweis vom Arbeitgeber
  • Bankbelege: Kontoauszüge per 31. Dezember sowie der Steuerauszug deiner Bank
  • Krankenkassen-Steuerauszug: Deine Krankenkasse schickt ihn jeweils Ende Januar
  • Belege für Berufsauslagen: GA- oder Halbtax-Abo, Fahrausweise für den Arbeitsweg
  • Weiterbildungsbelege: Kursrechnungen, sofern beruflich relevant
  • Arzt- und Krankheitskosten: Belge für Krankheitskosten, die du selbst getragen hast

Alle Kantone akzeptieren die Steuererklärung vollständig digital. Die kantonale Steuersoftware berechnet viele Werte automatisch und zeigt fehlerhafte Felder direkt an.

Was kann ich steuerlich abziehen?

Fahrtkosten und Berufsauslagen
Du machst die Kosten für den Arbeitsweg geltend – mit dem ÖV-Abo oder der Kilometerpauschale (ab 2026: CHF 0.75/km, direkte Bundessteuer). Rechne beides durch – was günstiger ist, zieht mehr ab.

Weiterbildungskosten
Beruflich relevante Kurse und Prüfungsgebühren sind abzugsfähig, sofern du die Erstausbildung abgeschlossen hast. Die meisten Kantone erlauben Abzüge bis CHF 12’000.

Krankenkassenprämien
Die bezahlten Krankenkassenprämien machst du als Versicherungsprämienabzug geltend. Die Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Kanton:

Beiträge in die Säule 3a
Einzahlungen in die Säule 3a kannst du vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Angestellte können im Jahr 2026 maximal CHF 7’258 einzahlen. Für Selbständige sind es maximal 20% des Nettoeinkommens.

Krankheitskosten
Selbst getragene Arzt- und Spitalkosten kannst du abziehen, sofern sie insgesamt 5% deines Nettoeinkommens übersteigen. Unbedingt die Belege aufbewahren, da diese als Nachweis ausreichen.

In der Beratung stellen wir immer wieder fest, dass bei Leuten, die die erste Steuerklärung ausfüllen müssen, mögliche Abzüge, beispielsweise für den Arbeitsweg oder Weiterbildungen nicht geltend gemacht werden.

Kantonaler Vergleich: Versicherungsprämienabzug für Einzelpersonen (Steuerjahr 2025)

KantonMaximaler Abzug (Einzelperson)
Thurgau (TG)CHF 3’500
Zürich (ZH)CHF 2’900
St. Gallen (SG)CHF 3’400

Quelle: Blick.ch, April 2026. Beträge gelten für Personen mit Beiträgen an die 2. oder 3. Säule. Abzugfähig sind auch Lebens- und Unfallversicherungsprämien – nicht jedoch Auto- oder Haftpflichtversicherungen.

Muss ich mein Vermögen deklarieren?

Ja! Vollständig, auch wenn keine Vermögenssteuern anfallen. Im Kanton Thurgau beginnt die Besteuerung erst ab CHF 100’000 steuerbarem Vermögen für Alleinstehende.

Aus eigener Erfahrung: Viele vergessen Ersparnisse zu deklarieren, weil sie annehmen, dass keine Steuern darauf anfallen. Das kann bei späteren Transaktionen, etwa einem Immobilienkauf, zu Rückfragen führen.

Wie viel Steuern muss ich ungefähr bezahlen?

Als Faustregel gilt: ein bis eineinhalb Monatslöhne. Im ersten Jahr kann es zu einer doppelten Belastung kommen – rückwirkende Steuern und die provisorische Rate des laufenden Jahres werden gleichzeitig fällig. Plan das frühzeitig ein.

Rechenbeispiel

PK
Peter Kuhn, 20 Jahre
Schreiner EFZ · Frauenfeld TG · alleinstehend, keine Kinder
Bruttolohn CHF 5’200 / Monat · Steuerjahr 2025
Vom Bruttolohn zum steuerbaren Einkommen
Bruttoeinkommen (12 × CHF 5’200) CHF 62’400
– AHV / IV / EO-Beiträge – CHF 3’307
– ALV-Beiträge – CHF 686
– NBU-Beiträge (Nichtberufsunfall) – CHF 250
Nettoeinkommen CHF 58’157
– Berufsauslagen (Pauschale) – CHF 2’000
– Krankenkassenprämien-Abzug (TG) – CHF 3’500
Steuerbares Einkommen (Kanton) CHF 52’657
Steuerberechnung Frauenfeld 2025
Kantonssteuer (Steuerfuss 109%) CHF 2’569
Gemeindesteuer Frauenfeld (Steuerfuss 144%) CHF 3’394
Direkte Bundessteuer CHF 491
Kirchensteuer CHF 0
Total Steuern 2025 CHF 6’454
CHF 6’454
Steuern pro Jahr
CHF 538
Steuern pro Monat
10.3%
Effektive Steuerquote
Quelle: ESTV Steuerrechner (swisstaxcalculator.estv.admin.ch), Steuerjahr 2025, Frauenfeld TG. Berechnung ohne Kirchensteuer, ohne Pensionskassenbeiträge (je nach Vorsorgeplan unterschiedlich). Diese Angaben sind unverbindlich – die effektive Steuerveranlagung kann abweichen.
meine erste Steuererklärung

Wann lohnt es sich, die Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen?

«Ich empfehle jedem, die Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen. Wir stellen häufig fest, dass bereits mit kleinen Optimierungen einige Franken eingespart werden können, wodurch sich die Kosten für unsere Dienstleistung oft bereits amortisieren.»
Steuerexperte, Beratungszentrum AG

Beim Beratungszentrum AG beginnen die Kosten bei CHF 65 für eine einfache Steuererklärung, bei komplexeren Fällen bis zu CHF 199. Der Ablauf:

  1. Erstgespräch: Wir nehmen alle Unterlagen entgegen und klären offene Fragen.
  2. Bearbeitung: Unsere Experten erstellen die Steuererklärung sorgfältig.
  3. Abschlusstermin: Wir besprechen das Ergebnis und zeigen Optimierungsmöglichkeiten für künftige Jahre.

Du möchtest deine Steuererklärung im Thurgau ausfüllen lassen? Kontaktiere uns direkt – unsere Beratung ist kostenlos.

Häufige Fragen

Was braucht man für die erste Steuererklärung?

Lohnausweis, Bankbelege per 31. Dezember, Krankenkassen-Steuerauszug, Belege für Berufsauslagen – und falls vorhanden: Nachweise für Einzahlungen in die Säule 3a.

Wann sollte man die erste Steuererklärung machen?

Sobald du das Formular vom Steueramt erhältst – meist im Januar oder Februar. Je früher, desto weniger Stress vor der Frist.

Wann kommt die erste Steuerrate in der Schweiz?

Nach der Veranlagung durch das Steueramt. Im ersten Jahr kann eine doppelte Belastung entstehen – mehr dazu im Abschnitt «Wie viel Steuern muss ich bezahlen?».

Wann muss man in der Schweiz eine Steuererklärung machen?

Ab dem Kalenderjahr, in dem du 18 wirst – auch als Lernender oder Student. Wohnst du in Frauenfeld, findest du alle kantonsspezifischen Information auf unserer Seite Steuererklärung Frauenfeld.

Deine Frage war nicht dabei? Unsere Berater helfen dir gerne.

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