Immer mehr Menschen suchen nach Alternativen zu klassischen Therapieansätzen und wenden sich Methoden wie Akupunktur und Schröpfen zu, die man zur Komplementär- und Alternativmedizin zählt.
Im Gegensatz zur konventionellen Schulmedizin rücken die Behandlungen den Menschen in seiner Ganzheit in den Mittelpunkt und zielen auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte ab.
Du interessierst dich für solche Leistungen und fragst dich, ob deine Grundversicherung oder Zusatzversicherung für Komplementärmedizin aufkommt? Diese Frage haben wir uns in diesem Artikel gestellt.
Was ist Komplementärmedizin?
Komplementärmedizin bezeichnet Praktiken und Therapien, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, indem sie den gesamten Menschen und die Ursachen einer Krankheit in den Blick nehmen. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Schulmedizin auf die Behandlung von Symptomen und das Erkennen von Veränderungen im Körper.
Zur Komplementärmedizin gehören verschiedene Behandlungsmethoden wie
- pflanzliche Medizin,
- Akupunktur,
- Homöopathie,
- Chiropraktik,
- Meditation,
- Yoga und
- Massagetherapie.
Komplementärmedizin ist immer parallel zur konventionellen Behandlung empfehlenswert, um deren Wirkung zu unterstützen, Symptome zu lindern und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern.
Das Ziel der Komplementärmedizin ist es, den Menschen sowohl körperliche als auch geistige und emotionale Aspekte der Gesundheit in den Heilungsprozess einzubeziehen.
Übernimmt die Grundversicherung oder die Zusatzversicherung Kosten der Komplementärmedizin?
Die Grundversicherung deckt die Kosten für fünf ausgewählte Methoden der Komplementärmedizin ab:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Homöopathie
- und Phytotherapie
Die Behandlungsmassnahmen werden wie schulmedizinische Leistungen nach dem Ärztetarif abgerechnet und entsprechend der Franchise behandelt.
Für Behandlungen, die nicht unter die Grundversicherung fallen, gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin abzuschliessen. Mit dieser bekommst du auch Kosten für den Besuch bei einem Naturheilpraktiker oder spezialisierten Therapeuten erstattet.
Die Vergütung variiert hierbei je nach Versicherer und Tarif. In vielen Fällen wird ein festgelegter Betrag pro Stunde erstattet. Achte in deiner Zusatzversicherung für Komplementärmedizin vor allem auf die Grenzen der Erstattungshöhe oder die Selbstbeteiligungen.
Um von einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin vollumfänglich profitieren zu können, musst du zudem sicherstellen, dass sowohl die angewandte Methode als auch die behandelnde Fachperson von der Versicherung anerkannt sind.
So vermeidest du, dass unerwartete Kosten entstehen und gewährleistest, dass die gewünschten Leistungen tatsächlich auch von deinem Versicherer getragen werden.
Ein sorgfältiger Vergleich und eine detaillierte Prüfung der Konditionen im Vorfeld sind daher essenziell. Natürlich kannst du dich für alle Fragen auch immer direkt an deine Versicherung wenden.
Wann übernimmt die Grundversicherung und wann die Zusatzversicherung Kosten der Alternativmedizin?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für komplementärmedizinische Behandlungen nur, wenn sie von schulmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten mit einer entsprechenden Weiterbildung durchgeführt werden.
Dies stellt sicher, dass die Behandlung nach schulmedizinischen Standards erfolgt und somit qualifiziert ist.
In der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben die Krankenkassen eigene Richtlinien, welche Kriterien die Leistungserbringer für eine Kostenübernahme erfüllen müssen. Es macht also durchaus Sinn, einen Krankenkassenvergleich zu machen.
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Wenn du dich von zertifizierten Fachleuten wie Heilpraktikern, Masseuren oder Therapeuten behandeln lässt, werden die Kosten durch die Zusatzversicherung gedeckt, sofern die Anbieter anerkannt sind.
Wichtige Zertifizierungen und Anerkennungen sind:
- EMR: Das Erfahrungsmedizinische Register verleiht ein Qualitätslabel an Fachkräfte, die bestimmte Diplome in komplementärmedizinischen Methoden besitzen.
- ASCA: Die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin erkennt Therapeutinnen und Therapeuten an, die über spezielle Diplome im Bereich der Komplementärmedizin verfügen.
- Ärztliche Weiterbildungen: Ärzte, die eine schulmedizinische Ausbildung abgeschlossen haben, können zusätzliche Fähigkeitsausweise für alternative medizinische Methoden vom Ärzteverband FMH erhalten. Die Qualifikationen berechtigen sie, Leistungen im Rahmen der Grundversicherung abzurechnen.
Für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung muss die Behandlung nicht nur von einem entsprechend qualifizierten schulmedizinischen Arzt durchgeführt werden, sondern auch medizinisch notwendig sein.
Das ist zum Beispiel der Fall bei Heuschnupfen oder als Ergänzung zu einer laufenden medizinischen Behandlung. Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit, wie Präventivmassnahmen oder Therapien bei Befindlichkeitsstörungen wie Verspannungen, Nervosität oder Stress, werden hingegen nicht von der Grundversicherung abgedeckt.
Hierfür benötigst du die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
Eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin lohnt sich besonders, wenn du regelmässig alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen möchtest, die nicht in deiner Grundversicherung abgedeckt sind.
Legst du also Wert auf eine ganzheitliche Behandlung und möchtest deine gesundheitliche Vorsorge individuell gestalten, informiere dich über deine Optionen einer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin.
Gerne helfen wir dir persönlich dabei weiter. Fordere eine Krankenkasse Offerte an oder kontaktiere uns für eine persönliche Beratung per Telefon.