Steuervorauszahlung in der Schweiz: Lohnenswert?

Steuervorauszahlungen

Steuern frühzeitig zu zahlen kann Zinsen einbringen – klingt zunächst lohnend. Tatsächlich gibt es unter bestimmten Bedingungen eine kleine Gutschrift vom Steueramt.

Ob sich das lohnt, hängt jedoch vom Vergleich mit den aktuellen Sparkonto-Zinsen ab. Im Fokus stehen dabei die wichtigsten Zinsarten: Verzugszins, Ausgleichszins und Vergütungszins – und wie sie sich praktisch auswirken.

Steuern im Voraus bezahlen: Was bedeutet das?

Einige Steuerpflichtige erwägen, Steuern vor dem regulären Fälligkeitstermin zu bezahlen, um einen Vergütungszins zu erhalten. Solche freiwilligen Einzahlungen gehen über den geforderten Betrag hinaus und sind nicht verpflichtend.

In der Schweiz wird jährlich eine provisorische Steuerrechnung verschickt, basierend auf den Werten früherer Jahre. Diese ist bis zu einem kantonal festgelegten Datum zu zahlen – meist bis Ende Dezember oder im Folgejahr. Wer bereits im Voraus mehr einzahlt, erhält ein entsprechendes Guthaben, das später mit der definitiven Rechnung verrechnet wird.

Ein möglicher Anreiz für Vorauszahlungen ist der Vergütungszins, den manche Kantone sowie der Bund gewähren. Damit kann das einbezahlte Kapital leicht verzinst werden. Gleichzeitig lässt sich das Risiko vermeiden, Verzugszinsen zahlen zu müssen, falls Fristen versäumt werden.

Steuern sparen in der Schweiz bedeutet mehr als nur pünktliche Zahlung: Wer zusätzliche Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Weiterbildungen optimal nutzt, kann die Steuerlast senken. In Kombination mit einem attraktiven Vergütungszins kann eine vorausschauende Steuerplanung finanzielle Vorteile bringen.

Die Fristen und Zinssätze unterscheiden sich je nach Kanton und Steuerart. Nach Fälligkeit werden offene Beträge verzinst. Wer Kosten vermeiden will, sollte daher Fristen einhalten oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

Welche Zinsen gibt es bei Steuern?

Bei Steuern spielen Zinsen in verschiedenen Situationen eine Rolle. Wer rechtzeitig zahlt, kann profitieren – wer zu spät zahlt, muss drauflegen.

Rund um die Steuerzahlung tauchen mehrere Zinsarten auf. Einige wirken zugunsten der Steuerzahlenden, andere zulasten. Hier die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt:

Verzugszinsen bei Steuern in der Schweiz

Ein Verzugszins ist ein „Strafzins”, wenn Sie Ihre Steuern zu spät bezahlen. Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist (oft 30 Tage nach Rechnungsstellung), verlangt das Steueramt einen Verzugszins auf den ausstehenden Betrag​. Dieser Zins soll sicherstellen, dass säumige Zahler keinen Vorteil daraus ziehen, das Geld länger zu behalten. In der Schweiz legen sowohl Bund als auch Kantone einen jährlichen Verzugszinssatz fest.

Beispiel:
Wurden 10’000 CHF Steuern 45 Tage nach Fälligkeit überwiesen, fällt auf diesen Betrag anteilig Verzugszins an. Bei einem Zinssatz von 4.5 % pro Jahr entspricht das rund 55 Franken Zinsbelastung für diesen Zeitraum. Zwar können solche Zinsen als Schuldzinsen in der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden, dennoch entstehen vermeidbare Kosten.

Ausgleichszins: Was ist das?

viele Kantone verwenden den sogenannten Ausgleichszins, um alle Steuerzahlenden gleich zu behandeln – egal, ob früh oder spät gezahlt wird. Wer vor einem bestimmten Stichtag bezahlt, bekommt positive Zinsen gutgeschrieben. Wer erst später bezahlt, muss negative Zinsen zahlen.

Beispiel: Ein Kanton legt den 30. September als Stichtag fest. Wer vorher zahlt, erhält Zinsen. Wer nach diesem Datum zahlt, muss Zinsen zahlen.

Der Ausgleichszins wird meist als Jahreszins angegeben, aber taggenau berechnet. So entsteht kein Vor- oder Nachteil – alle werden so behandelt, als hätten sie am gleichen Tag gezahlt.

Viele Kantone nutzen diesen Zins anstelle von getrennten Begriffen wie «Verzugszins» oder «Vergütungszins». Der Ausgleichszins kann also positiv oder negativ sein – je nachdem, ob ein Guthaben oder eine Schuld besteht.

Beispiel Ausgleichszins

Ein Kanton verwendet den Ausgleichszins mit einem Zinssatz von 1 % pro Jahr.

  • Provisorische Steuerrechnung: 10’000 CHF
  • Fälligkeit: 30. September
  • Zahlung: Der volle Betrag wird pünktlich zum 30. September überwiesen.
  • Definitive Steuerrechnung: 8’000 CHF, ausgestellt am 31. März des Folgejahres (6 Monate später)
  • Differenz: 2’000 CHF zu viel bezahlt

vorauszahlung steuer

Da der Betrag überzahlt wurde, greift der positive Ausgleichszins. Für die 2’000 CHF Überschuss werden für 6 Monate Zinsen gutgeschrieben:

  • 1 % p.a. ergibt 0,5 % für 6 Monate
  • Zinsgutschrift: 0,5 % von 2’000 CHF = 10 CHF

Dieses Guthaben wird entweder zurückerstattet oder mit künftigen Steuerbeträgen verrechnet.

Umgekehrter Fall:
Wäre die definitive Rechnung höher ausgefallen als die Vorauszahlung, würden auf den Fehlbetrag für denselben Zeitraum negative Ausgleichszinsen berechnet.

So sorgt der Kanton dafür, dass weder Früh- noch Spätzahler einen finanziellen Vorteil oder Nachteil haben – unabhängig davon, wann die definitiven Zahlen vorliegen.

Vergütungszins bei der Steuer
Der Vergütungszins ist ein Zins, den die Steuerverwaltung zugunsten der steuerpflichtigen Person gewährt. Er wird in zwei Fällen angewendet:

  1. Auf freiwillige Vorauszahlungen:
    Wird noch vor der provisorischen Rechnung freiwillig ein Betrag einbezahlt, kann dieser verzinst werden – vom Einzahlungsdatum bis zum Fälligkeitsdatum. Beispiel: Einzahlung von 5’000 CHF im Juli, obwohl die Rechnung erst im Oktober fällig ist. Nicht alle Kantone bieten diesen Zins – teilweise bleiben solche Vorauszahlungen zinslos.
  2. Auf zu viel bezahlte Steuern:
    Wenn die definitive Rechnung tiefer ausfällt als die provisorische, wird die Differenz verzinst. Beispiel: 10’000 CHF bezahlt, aber nur 8’000 CHF geschuldet – für die 2’000 CHF gibt es Vergütungszins. Einige Kantone sprechen hier auch von Ausgleichszins.

Skonto bei vorzeitiger Zahlung
Einige wenige Kantone gewähren Skonto – einen prozentualen Abzug auf die Steuerrechnung, wenn der Gesamtbetrag frühzeitig bezahlt wird. Beispiel: Bei Zahlung der Jahressteuer bis zum 30. Juni kann 1 % vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Skonto ist selten und wird meist direkt auf der Rechnung oder Website des Steueramts erwähnt.

Rückerstattungszins
Dieser Zins wird gewährt, wenn zu viel bezahlte Steuern zurückerstattet werden – etwa nach einer verpflichtenden provisorischen Zahlung. Er gilt als Entschädigung für ein Guthaben, das unfreiwillig entstanden ist. Auch der Bund kennt diesen Zins: 2025 beträgt er voraussichtlich 4,5 %. Der Vergütungszins auf freiwillige Zahlungen liegt hingegen deutlich tiefer (beim Bund 2025 etwa 0,75 %).

Zusammenfassung der wichtigsten Zinsarten:

  • Verzugszins: Strafzins bei verspäteter Zahlung
  • Vergütungszins: Zins auf freiwillige Vorauszahlungen oder zu viel bezahlte Beträge
  • Ausgleichszins: Einheitliche Verzinsung von Steuerdifferenzen – positiv oder negativ
  • Skonto: Seltener Rabatt bei vorzeitiger Gesamteinzahlung
  • Rückerstattungszins: Zins auf Rückzahlungen nach verpflichtenden Vorauszahlungen

Steuervorauszahlungen in der Schweiz: Zinssätze 2025

Die Zinssätze auf Steuervorauszahlungen und Verzugszinsen werden kantonal geregelt und variieren stark. 2025 liegen die Vorauszahlungszinsen meist zwischen 0.25 % und 1.0 %, in einzelnen Fällen wie im Kanton Zug bei 2.0 %. Einige Kantone (z. B. Solothurn) gewähren keine Verzinsung auf freiwillige Vorauszahlungen.

Verzugszinsen bleiben weiterhin hoch, typischerweise bei 3.5 % bis 5.5 %, um verspätete Zahlungen zu sanktionieren.

KantonVorauszahlungszinsVerzugszins
Zug2.0 %4.0 %
Zürich1.0 %4.5 %
Basel-Stadt1.0 %3.5 %
Luzern0.75 %4.5 %
Bern0.75 %4.0 %
Solothurn0.0 %3.5 %
Thurgau0.75 %3.5 %
Bund (ESTV)0.75 %4.5 %

Einordnung:
Ein Vorauszahlungszins stellt in vielen Fällen einen kleinen finanziellen Vorteil dar, besonders bei höheren Zinssätzen wie im Kanton Zug. Bei üblichen Sätzen von 0.25–0.75 % fallen die Erträge gering aus. Eine Vorauszahlung von 10’000 CHF bringt bei 0.5 % Zins rund 50 CHF pro Jahr.

Wichtig: Zinsen auf freiwillige Zahlungen sind in vielen Kantonen steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden. Hingegen bleiben Rückerstattungszinsen auf verpflichtend geleistete Zahlungen oft steuerfrei.

Steuern vorauszahlen oder auf dem Sparkonto lassen?

Zwei Optionen: Geld ans Steueramt überweisen oder auf dem Konto behalten. Die bessere Wahl hängt von diesen Punkten ab:

  • Zinssatz vergleichen: Ist der Zins auf Vorauszahlungen höher als der Sparkonto-Zins? Dann lohnt sich das Vorauszahlen. Ist er tiefer, besser auf dem Konto lassen.
  • Betrag und Zeit: Hohe Beträge über längere Zeit bringen mehr Zinsen. Bei kleinen Summen oder kurzer Frist ist der Unterschied oft kaum spürbar.
  • Liquidität: Nur vorauszahlen, wenn das Geld nicht bald gebraucht wird. Rückerstattungen vom Steueramt dauern.
  • Selbstdisziplin: Vorauszahlen hilft beim Sparen und schützt vor späteren Nachzahlungen.
  • Steuerliche Wirkung: Verzugszinsen sind abziehbar, Zinsen auf freiwillige Vorauszahlungen sind steuerpflichtig – aber meist nur in kleinem Rahmen.

Fazit:
Rechnen lohnt sich. Beispiel: 10’000 CHF für 6 Monate bei 0,5 % Zins ergeben rund 25 CHF. Wer das Geld nicht braucht, profitiert eventuell durch Vorauszahlung. Ist der Sparkonto-Zins ähnlich, bleibt das Geld besser flexibel verfügbar.

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