
Die Schweiz zeichnet sich durch ein anspruchsvolles Steuersystem aus, in dem jeder der 26 Kantone eigene Regelungen für Einkommen, Vermögen, Erbschaften und Gewinne festlegt. Mit einer durchdachten Steuerplanung lassen sich jedoch erheblich Steuern sparen.
Wer Einnahmen und Ausgaben vorausschauend organisiert, profitiert am Jahresende von einer spürbar geringeren Steuerlast – und das vollkommen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Wie Sie Steuern in der Schweiz wirklich sparen und was Sie alles von der Steuer absetzen können, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.
Was müssen Steuerzahler in der Schweiz an Steuern zahlen?
In der Schweiz zahlen Steuerzahler Einkommensteuern sowie die Vermögenssteuern und müssen, je nach Kanton und Gemeinde, weitere Abgaben leisten.
Die Einkommensteuer wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben, wobei die Steuersätze progressiv steigen. Vermögenssteuern fallen in der Regel auf kantonaler Ebene an und betreffen das Nettovermögen.
Hinzu kommen Sozialabgaben wie die AHV/IV/EO-Beiträge sowie gegebenenfalls Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer. Unternehmen unterliegen zusätzlich der Gewinn- und Kapitalsteuer.
Wo kann ich in der Schweiz alles Steuern sparen?
Steuern sparen hat immer das Ziel, die Steuerlast auf legalem Wege zu senken. Grundlage dafür ist es, darauf zu schauen, was man alles von der Steuer in der Schweiz absetzen kann. Wer nicht genau hinschaut, verschenkt tatsächlich bares Geld.
Ein Beispiel: Einzahlungen in die Säule 3a der privaten Altersvorsorge sind steuerlich abzugsfähig. Einkäufe in die Pensionskasse können ebenfalls steuermindernd wirken.
Berufsbedingte Auslagen wie Fahrtkosten, Verpflegung und Weiterbildungskosten lassen sich auch der Steuererklärung abziehen.
Nutzen Sie, um Steuern in der Schweiz zu sparen, unsere zahlreichen Tipps.
Säule 3a
Mit Einzahlungen in die Säule 3a können steuerpflichtige Personen in der Schweiz ihre Steuerlast gezielt reduzieren – unabhängig davon, ob das Geld in ein 3a-Sparkonto oder in einen Vorsorgefonds fliesst.
Dabei gilt ein jährlicher Maximalbetrag, der aktuell für Angestellte bei CHF 7’056.– liegt (Stand 2024).
Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 30 % entspricht dies einer möglichen Steuerersparnis von über CHF 2’000.– pro Jahr.
Ein weiterer Vorteil der Säule 3a: Guthaben auf Konten, Depots oder Policen müssen nicht als Vermögen deklariert werden, wodurch auch keine Vermögenssteuern darauf anfallen.
Um eine übermässige Steuerprogression bei der Auszahlung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Einzahlungen auf mehrere Säule-3a-Konten zu verteilen.
Altersvorsorge
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was besonders bei einem hohen Grenzsteuersatz erhebliche Einsparungen gewährleistet.
Auf das angesparte Kapital fallen weder Vermögenssteuern noch Steuern auf die Zinserträge an. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung, dann allerdings zu einem reduzierten Tarif.
Die maximale Höhe der freiwilligen Einzahlungen wird im persönlichen Pensionskassenausweis ausgewiesen.
Besonders in den Jahren vor der Pensionierung lohnt sich ein gezielter Einkauf in die Pensionskasse.
Wer die Beiträge über mehrere Jahre verteilt, profitiert zusätzlich von der Steuerprogression und erzielt oft eine höhere Ersparnis als bei einer einmaligen Einzahlung des gesamten Betrags.
Versicherungsprämien
Auch mit dem Absetzen bestimmter Versicherungsprämien lassen sich Steuern sparen. Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen können in der Einkommensteuer steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei ist ein Höchstbetrag zu beachten, der von individuellen Umständen abhängt.
Personen, die Beiträge in die Pensionskasse (über den Arbeitgeber) oder in die Säule 3a einzahlen, profitieren in der Regel von einem niedrigeren Maximalabzug, während für andere ein höherer Betrag gilt.
Bei der direkten Bundessteuer können Einzelpersonen maximal CHF 1’800.– bzw. CHF 2’700.– abziehen, Verheiratete bis zu CHF 3’600.– bzw. CHF 5’400.–.
Die kantonalen Regelungen variieren: Im Kanton Zürich liegt der Abzug für Einzelpersonen bei bis zu CHF 2’600.– bzw. CHF 3’900.–, für Verheiratete bei bis zu CHF 5’200.– bzw. CHF 7’800.–.
Nicht abzugsfähig sind hingegen Prämien für Sach- und Haftpflichtversicherungen wie Auto-, Hausrat- oder Reiseversicherungen.
Wohneigentum
Immobilieneigentümer in der Schweiz haben den Vorteil, dass Hypotheken eine doppelte Entlastung schaffen.
Das Darlehen reduziert das steuerbare Vermögen, während die gezahlten Zinsen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Darüber hinaus sind Unterhalts- und Renovationskosten am oder im Gebäude absetzbar. Diese lassen sich entweder pauschal, basierend auf dem Alter der Immobilie, oder in tatsächlich nachgewiesener Höhe geltend machen.
Die Pauschalen betragen je nach Alter der Liegenschaft und Region zwischen 10 % und 20 % des Eigenmietwerts.
Besonders bei grösseren Renovationsprojekten lohnt sich der Nachweis der effektiven Kosten.
Wichtig ist, dass werterhaltende Massnahmen – im Gegensatz zu wertsteigernden Umbauten – vollständig steuerlich absetzbar sind.
Auch Stockwerkeigentümer profitieren: Zahlungen in den Erneuerungs- und Verwaltungsfonds der Eigentümergemeinschaft sind abziehbar, sofern sie für werterhaltende Arbeiten genutzt werden.
Besitzer von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern haben zusätzliche Möglichkeiten. Unterhaltskosten können von der Steuer abgezogen werden.
Wird das Ferienobjekt vermietet, ist zudem eine Abnutzungspauschale für das Mobiliar von etwa 20 % der Einnahmen absetzbar.
Diese Regelungen machen es besonders attraktiv, anfallende Kosten strategisch geltend zu machen.

Weiterbildungen
Die steuerliche Abzugsfähigkeit beruflicher Weiterbildungen in der Schweiz hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.
Grundsätzlich sind solche Kosten absetzbar, sofern es sich nicht um Ausgaben für die Erstausbildung handelt. Der maximal absetzbare Betrag, um Steuern in der Schweiz zu sparen, unterscheidet sich je nach Kanton.
In vielen Fällen ist ein Nachweis erforderlich, insbesondere bei höheren Beträgen.
Einige Kantone, darunter Zürich, erlauben jedoch eine pauschale Abzugsfähigkeit von bis zu CHF 500.–, ohne dass ein Nachweis der Ausgaben erbracht werden muss.
Diese Regelung bietet vorwiegend für kleinere Weiterbildungsaufwendungen eine vereinfachte steuerliche Berücksichtigung.
Kinder
Minderjährige Kinder berechtigen grundsätzlich zu einem festen Abzug des steuerbaren Einkommens. Die Höhe dieses Abzugs variiert jedoch je nach Kanton.
Auch für volljährige Kinder in Ausbildung bleibt der Abzug möglich. Bei der direkten Bundessteuer liegt dieser bei CHF 6’000.– pro Kind, im Kanton Zürich beträgt er CHF 9’000.–.
Besondere Regelungen gelten für getrenntlebende Eltern: Teilen sie sich das Sorgerecht und werden keine Unterhaltsbeiträge gezahlt, können beide Elternteile jeweils die Hälfte des Abzugs nutzen.
Falls jedoch Unterhaltszahlungen geleistet werden, kann der zahlende Elternteil diese Beiträge abziehen, während der andere Elternteil den vollständigen Kinderabzug beanspruchen darf.
Spenden
Spenden bringen zum Steuern sparen in der Schweiz eine doppelte Chance mit: Sie fördern gemeinnützige Zwecke und reduzieren gleichzeitig die persönliche Steuerbelastung.
In den meisten Kantonen können freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend gemacht werden.
Je nach Kanton umfasst dies sogar Spenden an Parteien oder Gewerkschaften.
Steuerlich abziehbar sind Spenden bis zu 20 % des Nettoeinkommens, sofern sie innerhalb eines Steuerjahres einen Mindestbetrag von CHF 100 erreichen.
Wichtig ist, die Voraussetzungen genau zu prüfen, um den Abzug korrekt zu nutzen.
Umzug
Ein Wohnortswechsel in eine steuerlich günstigere Gemeinde kann eine effektive Strategie sein, um die jährliche Steuerbelastung deutlich zu senken – oft um mehrere Tausend Franken.
In der Schweiz gilt dabei eine wichtige Regel: Wer während des Jahres umzieht, wird für das gesamte Steuerjahr nach den Bedingungen der neuen Gemeinde besteuert.
Hochzeit
Die Entscheidung zu heiraten, sollte nicht von steuerlichen Überlegungen beeinflusst werden – gerade in der Schweiz.
Denn verheiratete Doppelverdienerpaare oder solche in eingetragener Partnerschaft werden steuerlich gemeinsam veranlagt, wodurch ihre Einkommen zusammengerechnet und oft in eine höhere Steuerprogression fallen.
Dieses Phänomen, umgangssprachlich als „Heiratsstrafe“ bekannt, betrifft vor allem Paare mit ähnlich hohen Einkommen und führt häufig zu einer erhöhten Steuerlast im Vergleich zur Einzelbesteuerung.
Trotz dieser Herausforderung bestehen Möglichkeiten, steuerliche Nachteile teilweise auszugleichen. Der Bund gewährt Verheirateten, eingetragenen Partnerschaften und Einelternfamilien einen Sozialabzug von CHF 2’800.–.
In Kantonen wie Bern, Basel-Stadt, Jura, Schwyz, Uri und Zug wird dieser Sozialabzug zusätzlich durch einen Vorzugstarif ergänzt, während in anderen Kantonen lediglich der Vorzugstarif zur Anwendung kommt.
Darüber hinaus profitieren Doppelverdiener von einem sogenannten Zweitverdienerabzug.
Dieser wird vom niedrigeren Einkommen abgezogen und beträgt bei der direkten Bundessteuer bis zu 50 % dieses Einkommens (mindestens CHF 8’500.– und maximal CHF 13’900.– Stand 2024).
Bei kantonalen Steuern können die Sätze je nach Wohnkanton erheblich variieren.
Aktuell – Nationalrat debattiert über die Abschaffung der Heiratsstrafe. Welche Paare davon profitieren und wer draufzahlt erfahren sie hier.
Um effizient Steuern in der Schweiz zu sparen: Besser an einen Experten wenden?
Um effizient Steuern in der Schweiz zu sparen, ist es oft sinnvoll, einen Steuerexperten hinzuzuziehen. Die Schweizer Steuergesetzgebung ist komplex und unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde.
Ein Experte kennt die spezifischen Regelungen und Abzugsmöglichkeiten und kann individuelle Strategien entwickeln, um die Steuerlast zu optimieren.
Zudem hilft er, Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle potenziellen Einsparungen genutzt werden.
Besonders bei komplexeren Finanzsituationen, wie bei Selbstständigen, Investitionen oder Immobilienbesitz, ist die Beratung durch einen Fachmann wertvoll und kann langfristig zu erheblichen Einsparungen führen.
Was macht der Profi, damit seine Mandanten und Mandantinnen Steuern sparen können?
1. Analyse der persönlichen Steuersituation
Ein Steuerberater prüft die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation, um Abzugsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile aufzudecken.
Dies schliesst berufliche und private Aspekte ein, wie Einkünfte aus Anstellung oder Selbstständigkeit, Immobilienbesitz, Vermögen oder Kapitalanlagen.
2. Nutzung aller Abzugsmöglichkeiten
Der Experte kennt die spezifischen Abzüge, die in den verschiedenen Kantonen und auf Bundesebene zulässig sind.
Dazu gehören Beiträge in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, berufsbedingte Kosten, Krankheitskosten, Kinder- und Fremdbetreuungsabzüge sowie Spenden.
Er stellt sicher, dass alle möglichen Abzüge geltend gemacht werden, um das steuerbare Einkommen zu reduzieren.
3. Optimierung bei Immobilienbesitz
Besonders bei Immobilienbesitz leistet ein Steuerberater wertvolle Unterstützung. Er hilft, die steuerlichen Auswirkungen von Hypotheken, Renovierungskosten oder Mieteinnahmen zu bewerten und zu optimieren.
Auch bei der Bewertung von Eigenmietwerten oder beim Verkauf einer Immobilie und der Steuer auf Grundstückgewinne berät er umfassend.
4. Unterstützung bei komplexeren Finanzsituationen
Für Selbstständige, Unternehmer oder Personen mit Einkünften aus Kapitalanlagen ist die Steueroptimierung oft besonders komplex.
Der Steuerberater hilft bei der Planung von Ausgaben, der Bewertung von Investitionen und der Nutzung steuerlicher Vorteile, die speziell für Unternehmer oder Anleger gelten.
5. Beratung zur Vorsorge und Altersplanung
Ein Steuerexperte berät zur optimalen Nutzung der Vorsorgeinstrumente, insbesondere der Säule 3a und Einkäufen in die Pensionskasse, um Steuern zu sparen und gleichzeitig die Altersvorsorge zu stärken.
6. Steuerrechtliche Sicherheit und Fehlervermeidung
Durch fundiertes Wissen über kantonale und nationale Steuergesetze stellt ein Steuerberater sicher, dass die Steuererklärung korrekt und vollständig ist. Fehler, die zu Nachforderungen oder rechtlichen Problemen führen könnten, werden vermieden.
7. Langfristige Steuerplanung und Strategien
Ein Steuerexperte hilft bei der langfristigen Planung, um zukünftige Steuerbelastungen zu minimieren.
Dies umfasst Strategien für die Vermögensverwaltung, Erbschafts- oder Schenkungssteuer und die steueroptimierte Strukturierung von Unternehmen.
8. Unterstützung bei Steuerprüfungen und Verhandlungen
Sollte es zu einer Steuerprüfung oder Rückfragen seitens der Behörden kommen, vertritt der Steuerberater die Interessen des Steuerzahlers.
Er übernimmt die Kommunikation mit den Steuerämtern und unterstützt bei Einsprüchen oder Verhandlungen.