
Steuern bei Privatpersonen sind ein unvermeidbarer Teil des Lebens, aber wie sie berechnet und eingezogen werden, variiert je nach Wohnort erheblich. In der Schweiz haben die Kantone und Gemeinden ihre eigenen Steuergesetze, wodurch sich die Steuerlast von Region zu Region unterscheidet.
Doch wie funktioniert das genau? Welche Steuern müssen Privathaushalte zahlen und was können sie von der Steuer absetzen? In diesem Artikel erfährst du es.
Welche Steuern zahlen Privatpersonen in der Schweiz?
In der Schweiz unterliegen Privatpersonen verschiedenen Steuern, die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden.
Zu den wichtigsten Steuerarten gehören:
- Einkommenssteuer: Besteuerung des gesamten Einkommens, einschliesslich Löhne, Renten und Kapitalerträge. Diese wird sowohl vom Bund (direkte Bundessteuer) als auch von den Kantonen und Gemeinden erhoben.
- Vermögenssteuer: Besteuerung des Nettovermögens, wobei die Steuersätze je nach Kanton variieren. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer.
- Mehrwertsteuer (MWST): Eine indirekte Steuer auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen, die vom Bund erhoben wird. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, mit reduzierten Sätzen für bestimmte Güter.
- Grundstücksgewinnsteuer: Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien erhoben durch die Kantone.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer: Besteuerung von Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung, wobei die Regelungen und Steuersätze kantonal unterschiedlich sind.
- Quellensteuer: Für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die direkt vom Einkommen abgezogen wird.
Wie viel Steuern zahlt eine Privatperson?
Wie hoch der Anteil des steuerbaren Einkommens für Kantons- und Gemeindesteuern ausfällt, hängt vom gesetzlichen Steuersatz und dem regelmässig festgelegten Steuerfuss ab. Da Gemeinden unterschiedliche Steuerfüsse haben, können selbst innerhalb eines Kantons grosse Unterschiede bei den Steuern für Privatpersonen bestehen.
Die Steuerberechnung basiert nicht auf dem gesamten Einkommen, sondern auf dem steuerbaren Einkommen – einer reduzierten Summe. Sozialversicherungsbeiträge und weitere Abzüge, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden, senken die Bemessungsgrundlage.
Die individuelle Steuerbelastung wird von mehreren Faktoren beeinflusst: Wohnort (Kanton und Gemeinde), Einkommen, Vermögen, Familienstand und abzugsfähige Ausgaben. Das progressive Steuersystem sorgt dafür, dass höhere Einkommen prozentual stärker besteuert werden als niedrigere. Eine Person mit mittlerem Jahreseinkommen zahlt – inklusive direkter Bundessteuer, kantonaler und kommunaler Steuern – zwischen 10 % und 30 % ihres Einkommens an Steuern.
Der Bund erhebt eine direkte Bundessteuer mit einem einheitlichen Tarif, der für mittlere Einkommen meist im einstelligen Prozentbereich liegt. Dagegen variieren kantonale und kommunale Steuern stark. Einige Kantone setzen vergleichsweise hohe Sätze an. Zusätzlich erheben die meisten Kantone eine Vermögenssteuer, sobald bestimmte Freibeträge überschritten werden. Auch das Quellensteuersystem für ausländische Arbeitnehmer kann die Steuerlast beeinflussen.
Für den täglichen Konsum wird eine Mehrwertsteuer erhoben, die auf Bundesebene geregelt ist. Der Normalsatz beträgt 8,1 %.

Was kann eine Privatperson von der Steuer absetzen?
In der Schweiz haben Privatpersonen die Möglichkeit, durch verschiedene Abzüge ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Auch hier variieren die Abzüge je nach Kanton und persönlicher Situation, umfassen jedoch häufig folgende Bereiche:
1. Berufsauslagen
- Fahrkosten zum Arbeitsort: Die Ausgaben für den Arbeitsweg, sei es mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Fahrzeug, können geltend gemacht werden. Für die direkte Bundessteuer liegt der maximale Abzug bei CHF 3’200 pro Jahr. In einigen Kantonen gelten höhere Grenzbeträge. So beträgt der Maximalabzug im Kanton Zürich CHF 5’200.
- Auswärtige Verpflegung: Wenn es aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz nicht möglich ist, zu Hause zu essen, kann eine Pauschale für auswärtige Verpflegung abgezogen werden. Diese beträgt in der Regel bis zu CHF 3’200 jährlich.
- Weitere Berufsauslagen: Dazu gehören Ausgaben für Arbeitskleidung, Werkzeuge oder Fachliteratur. Auch Kosten für ein Homeoffice können unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sein.
2. Weiterbildungskosten
Ausgaben für berufsorientierte Weiterbildungen nach Abschluss der Erstausbildung können steuerlich geltend gemacht werden. Dies umfasst Kursgebühren, Ausgaben für Fachliteratur und andere damit verbundene Kosten.
3. Versicherungsprämien und Gesundheitskosten
Prämien für Kranken- und Lebensversicherungen sowie selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten können bis zu einem bestimmten Betrag abgezogen werden.
4. Einzahlungen in die Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Beiträge an die Säule 3a lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss beträgt der Maximalbetrag im Jahr 2025 CHF 7’056.
5. Schuldzinsen
Zinsen für private Schulden, wie Konsumkredite oder Hypotheken, sind bis zu einem bestimmten Betrag abzugsfähig. Leasingkosten hingegen können nicht abgezogen werden.
6. Spenden und Beiträge an politische Parteien
Freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sowie Beiträge an politische Parteien können bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens abgezogen werden. Für Spenden liegt die Grenze oft bei 20 % des Nettoeinkommens.
Da die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten je nach Kanton variieren und die richtige Deklaration der Abzüge komplex sein kann, lohnt es sich, die Steuererklärung ausfüllen zu lassen. Ein Steuerberater oder spezialisierte Dienstleister können helfen, alle möglichen Abzüge optimal zu nutzen und die Steuerlast zu minimieren.
Es empfiehlt sich, die kantonalen Steuerbehörden zu konsultieren oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die individuellen Abzugsmöglichkeiten optimal zu nutzen.