Krankenkasse wechseln: Frist einhalten – so geht es!

krankenkasse wechseln

Leben Sie in der Schweiz, müssen Sie sich mit der obligatorischen Grundversicherung absichern und können diese freiwillig mit Zusatzversicherungen erweitern.

Das gilt auch, sobald Sie in die Schweiz ziehen. In dem Fall haben Sie drei Monate Zeit, sich für eine Krankenkasse zu entscheiden.

Die gleiche Frist gilt für Neugeborene. Dies sind allerdings nicht die einzigen Zeiträume, die Sie beachten müssen.

Auch beim Wechsel der Krankenkasse gibt es Fristen. Welche das sind und was Sie bei einem Krankenkassenwechsel beachten müssen, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag.

Was können Sie wechseln? Sie können

die Grundversicherung,

das Modell,

die Zusatzversicherung

und die Franchise wechseln.

Warum einen Krankenkassenwechsel in Erwägung ziehen?

Grundsätzlich halten alle Krankenkassen in der Schweiz dieselben Leistungen in der Grundversicherung bereit.

Allerdings unterscheiden diese sich teils erheblich in puncto Prämien, die je Jahresende neu festgesetzt und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft werden.

Der Service ist ein weiterer Faktor für den Wechsel. Daher empfehlen Experten regelmässig die Krankenkasse zu vergleichen, denn nicht selten lohnt sich ein Krankenkassenwechsel.

Die Höhe der Prämie orientiert sich an verschiedenen Faktoren. Darunter die Wirtschaftslage und persönliche Kriterien des Versicherungsnehmers wie Alter, Wohnort und gewählte Franchise.

Gut zu wissen: Wenn Sie Ihre Krankenkasse gemäss den Fristen innerhalb der Grundversicherung wechseln, ist die andere Krankenkasse dazu verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen. Selbst bei einer umfangreichen, medizinischen Vorgeschichte.

Anders sieht das bei den Zusatzversicherungen aus. Hier kann ein Antrag auch abgelehnt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Zudem sind die Leistungen sowie Beiträge nicht gesetzlich geregelt.

Wollen Sie zunächst nicht direkt Ihre Krankenkasse wechseln, können Sie unter Umständen bereits Geld sparen, wenn Sie ein anderes Versicherungsmodell wählen. Auch dafür gibt es allerdings bestimmte Fristen, auf dir wir in den nächsten Abschnitten ausführlicher eingehen.



Wann kann man die Krankenkasse wechseln?

Ihre Krankenkasse bzw. Grundversicherung können Sie innerhalb der Fristen vollkommen unabhängig von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, Ihrem Alter oder Ihrer Lebenssituation wechseln. Ebenso spielt es keine Rolle, für welches Versicherungsmodell Sie sich entscheiden. Die Krankenkasse zu kündigen und ein damit verbundener Wechsel der Krankenkasse sind im Rahmen der Fristen also immer möglich. Ihre Krankenkasse steht in der Pflicht, Sie jedes Jahr über Ihre Kündigungsrechte aufzuklären.

Haben Sie vor, Ihre Krankenkasse in Bezug auf die Zusatzversicherung zu wechseln, bedenken Sie dabei immer, dass Sie sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen müssen. Das kann zu einer eventuellen Ablehnung führen. Kündigen Sie Ihre aktuelle Zusatzversicherung daher nicht übereilt.

Tipp: In welche Krankenkassen Sie eintreten, haben Sie selbst in der Hand. Zudem müssen Sie die Grundversicherung und Zusatzversicherung nicht bei derselben Versicherung abschliessen. Es kann aber ein grosser Vorteil sein, in der Regel sparen Familien bei einer Beratung durch uns zwischen CHF 500.– bis CHF 1’000.– jährlich und Einzelpersonen bis zu CHF 400.–.

Wie lange hat man Zeit, die Krankenkasse zu wechseln?

Die neuen Prämien der Grundversicherung werden am Stichtag des 31. Oktober jeden Jahres bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie, sofern Sie Ihre Krankenkasse wechseln wollen, eine Frist von 30 Tagen.

Wechsel der Grundversicherung

  • Vergleich von Krankenkassen hinsichtlich Prämien und Service
  • Kündigung der aktuellen Krankenkasse bis spätestens 30. November
  • Schriftlicher Antrag per Einschreiben oder A-Post Plus
  • Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse
  • Neuer Vertrag wird ab 01. Januar des Folgejahres gültig

Wechsel der Zusatzversicherung

  • Vergleich von Krankenkassen hinsichtlich Leistungen, Prämien und Service
  • Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse
  • Auf Bestätigung warten
  • Kündigung der aktuellen Krankenkasse bis spätestens 30. September
  • Schriftlicher Antrag per Einschreiben oder A-Post Plus

Wechsel der Franchise

Wenn Sie Ihre Krankenkasse-Franchise erhöhen oder senken wollen, ist dies zum Ende des alten und Anfang des neuen Kalenderjahres möglich. Bei einer Erhöhung haben Sie bis zum 31. Dezember Zeit. Die Senkung beantragen Sie bis zum 30. November.

Wechseln des Versicherungsmodells

Wollen Sie Ihr Versicherungsmodell wechseln, ist dies ebenso bis zum Jahresende möglich. Sie haben neben dem normalen Tarif die Auswahl zwischen dem Hausarztmodell, dem HMO-Modell und Telmed. Hier können Sie mitunter durch tiefere Prämien sparen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht in der Grundversicherung, wenn diese etwa unterjährig eine Prämienerhöhung vornimmt. Sofern Sie dazu die entsprechende Ankündigung erhalten, haben Sie ab Zustellung des Schreibens zum Krankenkassenwechsel eine Frist von einem Monat. Stichtag ist der letzte Tag des Vormonats.

Ebenso können Sie ausserordentlich kündigen, wenn Sie eine Grundversicherung ohne Ermässigungen bei einer Franchise von maximal 300 Franken bei Erwachsenen und 0 Franken bei Kindern haben. Damit ist ein Wechsel der Krankenkasse bei einer Frist von drei Monaten zum 1. Juli möglich. Ihre Kündigung müssen Sie also bis spätestens dem 31. März stellen.

Wann kann man die Krankenkasse nicht wechseln?

Wollen Sie Ihre Krankenkasse wechseln und berücksichtigen die Fristen, stehen Ihnen im Prinzip die Türen offen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie noch Prämien bei ihrer aktuellen Krankenkasse leisten müssen. Erst, wenn Sie diese beglichen haben, ist eine Aufnahme beim neuen Anbieter möglich.

Aber keine Sorge bezüglich des Krankenkassenwechsels und der Fristen. Sofern Sie nicht alle offenen Beträge bis zum 31.12. leisten, können Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse eine sogenannte Beginnverschiebung veranlassen.