Krankenkasse: Wie hoch ist der maximale Selbstbehalt?

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Klar ist: Die Grundversicherung in der Schweiz ist obligatorisch. Mit deiner monatlichen Versicherungsprämie bist du im Krankheitsfall vor den finanziell hohen Kosten, die beispielsweise bei Behandlungen anfallen, geschützt. Allerdings gehört es auch zu deinen Pflichten, dich in Form der Franchise und des Selbstbehalts an diesen zu beteiligen.

In diesem Beitrag wollen wir den bei einer Krankenkasse anfallenden, maximalen Selbstbehalt näher anschauen und dir zeige, was auf dich zukommt und wie hoch dieser ausfällt.

Was ist der maximale Selbstbehalt in der Schweiz?

Sofern der Beitrag deiner selbst gewählten Franchise überschritten ist, kommt der maximale Selbstbehalt deiner Krankenkasse in der Schweiz ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine prozentuale Kostenbeteiligung, die du leistest. In der Regel trägt deine Grundversicherung 90 Prozent der Kosten. Du zahlst im Rahmen des Selbstbehalts 10 Prozent.

Gut zu wissen: Massgeblich für die Franchise und den Selbstbehalt ist das Behandlungsdatum.

Wie hoch ist der maximale Selbstbehalt in der Krankenkasse?

Wie bereits erwähnt, beträgt der maximale Selbstbehalt in deiner Krankenkasse 10 Prozent für Behandlungen. Bei Medikamenten beläuft sich dein Kostenanteil auf 40 Prozent. In Zahlen ausgedrückt liegt der von den Krankenkassen verlangte maximale Selbstbehalt bei 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF für Kinder. Leben mehr als zwei Kinder im Haushalt, ist der maximale Selbstbehalt aller Kinder auf 700 CHF begrenzt.

Bei der ordentlichen Franchise belaufen sich deine Kosten auf 300 CHF pro Jahr. Kinder unter 18 Jahren sind von dieser befreit. Zusammengenommen ergibt sich aus Franchise und Selbstbehalt für dich eine Kostenbeteiligung von 1000 CHF pro Kalenderjahr.

Zum besseren Verständnis haben wir dir ein Beispiel mitgebracht.

Nehmen wir an, deine Behandlungskosten lagen im Kalenderjahr bei 2500 Franken. Deine Franchise hast du mit 500 Franken gewählt und du musst zusätzlich 10 Prozent Selbstbehalt auf den Rest zahlen.

Das Ganze sähe dann wie folgt aus:

  • Zuerst zahlst du die Franchise von 500 CHF.
  • Danach bleibt ein Restbetrag von (2500 – 500) = 2000 CHF.
  • Auf diesen Restbetrag zahlst du 10 Prozent Selbstbehalt, deine Krankenkasse übernimmt 90 %.
  • 10 Prozent von 2000 CHF sind 200 CHF. Das wäre dein maximaler Selbstbehalt.

Gut zu wissen: Sofern du schwanger bist, wird seit dem 01.03.2014 ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt weder Franchise noch Selbstbehalt für Mutterschaftsleistungen erhoben. Jede Behandlung, mit Ausnahmen von präventiven Massnahmen und Zahnbehandlungen, ist damit finanziell abgedeckt.

Muss ich auch im Spital einen Selbstbehalt zahlen?

Nimmst du eine stationäre Spitalbehandlung in Anspruch und die Kostenbeteiligung reicht bis dato nicht aus, musst du 15 CHF pro Spitaltag zahlen. Das gilt nicht für Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre.

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Quelle: https://www.concordia.li/de/privatpersonen/leistungen/obligatorische-krankenpflegeversicherung/kostenbeteiligung.html

Wie wirkt sich die Wahl der Franchise auf den maximalen Selbstbehalt aus?

Bei der Franchise kannst du dich bei den Beiträgen zwischen 500 und 2500 CHF entscheiden. Es gilt: Wenn du eine höhere Franchise wie von 2500 CHF wählst, trägst du im Krankheitsfall durch den höheren Selbstbehalt auch ein grösseres finanzielles Risiko, sparst aber bei deiner Prämie.

Eine hohe Franchise lohnt sich also nur, wenn du selten krank bist und mit geringen Behandlungskosten rechnest. Liegen deine persönlichen Gesundheitskosten unter 2000 CHF pro Jahr, ist folglich eine höhere Franchise sinnvoll. Eine niedrige Franchise lohnt sich, wenn du regelmässig Behandlungen benötigst oder in Anspruch nimmst, da dein maximaler Selbstbehalt geringer ausfällt.

Du kannst deine Franchise natürlich auch ändern, was folglich auch den maximalen Selbstbehalt in deiner Krankenkasse verändert. Stichtag für eine Herabsetzung ist der 30. November und für eine Erhöhung der 31. Dezember.

Aktuell zum Thema Selbstbehalt

Der Selbstbehalt für bestimmte Arzneimittel wurde seit dem 1. Januar 2024 von 20 % auf 40 % angehoben. Dies betrifft vor allem Originalmedikamente, die im Vergleich zu Generika oder Biosimilars teurer sind. Ziel dieser Massnahme ist es, den Einsatz kostengünstigerer Alternativen zu fördern und somit Einsparungen im Gesundheitssystem zu erzielen