Das Kündigen der Krankenkasse und der damit einhergehende Wechsel der Grundversicherung ist heutzutage in der Schweiz nicht nur alltäglich, sondern oft auch eine kluge Entscheidung.
Tatsächlich ist das Einsparungspotenzial, wenn du deine Krankenkasse kündigst, unter Umständen enorm. Daher lohnt es sich meistens, deine Versicherung alle drei bis vier Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen.
Ein Wechsel der Versicherung ist zudem unkompliziert, solange Du die entsprechenden Fristen im Auge behältst.
Wie aber kannst Du Deine Krankenkasse kündigen, bis wann kannst du Deine Krankenkasse kündigen und was solltest du noch beachten?
Genau das klären wir in diesem Beitrag für dich.
Gründe für eine Krankenkassenkündigung
Es gibt mehrere Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Krankenkasse zu kündigen und zu wechseln. Zum Beispiel steigt die monatliche Prämie oder die versicherten Leistungen werden nicht mehr benötigt.
Ein häufiger Grund ist natürlich der Beitrag. Wenn du feststellst, dass deine Prämien bei einem anderen Anbieter deutlich günstiger sind, dann ist das ein guter Anlass, die Krankenkasse zu kündigen.
Manchmal passen auch die Leistungen einfach nicht mehr. Vielleicht hast du jetzt im Vergleich zu vergangenen Jahren besondere gesundheitliche Bedürfnisse, die deine aktuelle Krankenkasse nicht optimal abdeckt.
Indem Du deine Krankenkasse kündigst, kannst du zu einer anderen wechseln, deren Versorgung sich besser deinem aktuellen Lebensstil anpasst.
Auch der Service spielt nicht selten eine grosse Rolle, wenn jemand seine Krankenkasse kündigt. Hast du das Gefühl, dass dein Anliegen nicht ernst genommen wird oder die Bearbeitung deiner Anfragen ewig dauert?
Ein guter Kundenservice ist Gold wert, und wenn du bei einer anderen Krankenkasse besser betreut wirst, warum nicht wechseln?
Nicht zu vergessen: Die Zusatzversicherungen. Vielleicht hast du festgestellt, dass eine andere Krankenkasse genau die Zusatzleistungen anbietet, die du benötigst, sei es für alternative Heilmethoden, Fitnessabos oder besondere Vorsorgeuntersuchungen.
Die Flexibilität und der Umfang der Zusatzversicherungen sind häufig ein entscheidendes Kriterium, die Krankenkasse zu kündigen.
Wie kann man seine Krankenkasse kündigen?
Gut zu wissen: Bei der Kündigung von Versicherungsverträgen gelten je nach Versicherungsart unterschiedliche Regelungen.
Für die Grundversicherung ist die Kündigungsfrist bei allen Krankenkassen identisch. Im Bereich der Zusatzversicherungen hingegen kann die Kündigungsfrist je nach Anbieter stark variieren.
Bis wann Krankenkasse kündigen?
Normalerweise kannst du Deine Krankenkasse nur zum Jahresende kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Das bedeutet, dass deine Kündigung spätestens am 30. November oder am letzten Arbeitstag im November bei Deiner bisherigen Krankenkasse eingegangen sein muss. Markiere dir diesen Termin am besten im Kalender, damit Du die Frist nicht verpasst.
Mehr zum Thema Krankenkassen wechseln.
Grundversicherung kündigen
Wie bereits erwähnt, kannst du deine Krankenkasse jeweils zum Jahresende kündigen und zum Jahresbeginn schon in deiner neuen Versicherung abgesichert sein.
Dafür steht dir eine einmonatige Kündigungsfrist zur Verfügung, die bis spätestens zum letzten Arbeitstag im November einzuhalten ist.
Um sicherzugehen, dass alles glattläuft, solltest du dich frühzeitig um die Kündigung kümmern.
Besonders im letzten Quartal, wenn die neuen Prämien bekanntgegeben werden, kann es bei den Krankenversicherungen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Ein frühzeitiges Einrichten der Kündigung bei deiner Krankenkasse ist daher ratsam, um Stress zu vermeiden und sicherzustellen, dass du die benötigte Bestätigung von deiner alten Versicherung erhältst.
Sonderfälle, wenn du deine Krankenkasse kündigen willst:
Zur Jahresmitte:
Zur Jahresmitte können Versicherte mit einer ordentlichen Franchise von 300 Franken wechseln.
Hier gibt es die Möglichkeit, die Grundversicherung zum 30. Juni zu kündigen, wobei die Kündigungsfrist drei Monate beträgt und das Kündigungsschreiben bis spätestens 31. März eingereicht sein muss.
Bei Prämienerhöhungen:
Sollte während des Jahres eine Prämienerhöhung angekündigt werden, hast du das Recht, die Versicherung zum Ende des Vormonats, bevor die neue Prämie wirksam wird, zu kündigen, vorausgesetzt, die Versicherung hat dich mindestens zwei Monate vorher informiert.
Zudem ist eine Kündigung der Krankenkasse nur möglich, wenn keine offenen Prämienrückstände bestehen. Sollten Zahlungen ausstehen, wird die Kündigung erst wirksam, sobald die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.
Das Gesetz ist hier streng: Selbst eine einzige, verspätete Zahlung kann diese ungültig machen und die Frist verlängern.
Zusatzversicherung kündigen
Bei Zusatzversicherungen gibt es keinen Einheitsbrei bei den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – im Gegensatz zur Grundversicherung.
Die Bedingungen, um die Krankenkasse zu kündigen, variieren je nach Anbieter erheblich.
Meistens ist eine Kündigung zum Jahresende mit einer dreimonatigen Frist möglich, also bis spätestens 30. September.
Aber Achtung, einige Versicherer verlangen sogar sechs Monate Kündigungsfrist.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Verpasst du die Kündigungsfrist, läuft die Grundversicherung automatisch weiter und du bist an deine aktuelle Krankenkasse und Franchise für das nächste Jahr gebunden. Ein Wechsel ist dann erst wieder per 31.12. möglich.
Beim Standardmodell mit Franchise 300 teils zusätzlich per 30.6. Es gibt keine Strafe, aber du musst die Prämien weiterzahlen. Auch Zusatzversicherungen verlängern sich gemäss Vertrag meist um ein weiteres Jahr. Ein Sonderkündigungsrecht nach der Prämienmitteilung besteht nur innerhalb der dafür vorgesehenen Frist. Ist auch die verpasst, bleibt alles unverändert bis zur nächsten Wechselmöglichkeit.
Bevor du deine Zusatzversicherung kündigst, solltest Du unbedingt einen Blick in deine Vertragsunterlagen werfen.
Dort findest du alle wichtigen Details zu den Kündigungsbedingungen und etwaigen Sonderkündigungsrechten.
Solche Sonderrechte kommen ins Spiel, wenn die Prämien erhöht werden oder du aus der Schweiz auswanderst. In solchen Fällen kannst du ausserordentlich kündigen, musst aber den Kündigungsgrund explizit angeben.
Wie wirkt sich eine Kündigung auf offene Rechnungen oder laufende Behandlungen aus?
Bei einer Kündigung der Krankenkasse wirkt sich dies auf offene Rechnungen und laufende Behandlungen insofern aus, dass du nur dann wechseln kannst, wenn du alle ausstehenden Beträge wie Prämien, Franchise, Selbstbehalt oder Verzugszinsen bis zum 31. Dezember vollständig beglichen hast. Andernfalls kann die aktuelle Krankenkasse die Kündigung ablehnen und du bleibst dort versichert, wo du warst.
Zudem solltest du bedenken, dass nach der Kündigung für einen Monat ein sogenannter „nachgehender Leistungsanspruch“ besteht, der die nahtlose Weiterversicherung während der Übergangszeit gewährleistet. Laufende Behandlungen sind grundsätzlich kein Hindernis für den Wechsel, solange die Zahlungen aktuell sind. Behandlungen, die du also vor Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hast, werden in der Regel von deiner neuen Krankenkasse übernommen. Auch wenn sie nach dem Wechsel abgeschlossen werden.
Am besten prüfst du vor einer Kündigung alle offenen Posten und begleichst diese. Bei Bedarf lässt sich sicher auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Frag einfach mal bei deiner Krankenkasse nach! Ein gründlicher Krankenkassen Vergleich hilft dir zudem, die passende neue Versicherung zu finden und sicherzustellen, dass du bestmöglich abgesichert bist.
Kann ich die Kündigung rückgängig machen, wenn ich es mir anders überlege?
Eine Kündigung der Krankenkasse kann grundsätzlich nicht einseitig rückgängig gemacht werden, sobald sie bei der Versicherung eingegangen und wirksam geworden ist. Es handelt sich um eine verbindliche Erklärung und kann nach Wirksamkeit nur noch mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Krankenkasse zurückgezogen werden.
Wenn du es dir anders überlegst, bevor du deine Kündigung versendest, bleibt alles beim Alten und du kannst einfach bei der aktuellen Kasse verbleiben. Nach dem direkten Versand ohne bisherige Zustellung musst du jedoch deine Krankenkasse kontaktieren und um eine Rücknahme bitten. Das kann diese zwar auch ablehnen, doch dies wird kaum der Fall sein. Es ist nicht notwendig, die Krankenkassenkündigung gezielt zu widerrufen, solange du noch keinen Antrag bei einer neuen Kasse gestellt hast oder die Kündigung bisher nicht von der neuen Kasse bestätigt wurde.

Was passiert mit meiner Franchise und meinem Selbstbehalt nach der Kündigung?
Nach der Kündigung deiner Krankenkasse bleiben Franchise und Selbstbehalt bestehen, bis sie im laufenden Kalenderjahr aufgebraucht sind. Beides ist unabhängig vom Versicherer. Der Selbstbehalt von 10 % wird weiterhin fällig, bis der jährliche Höchstbetrag von 700 Franken (350 Franken bei Kindern) erreicht ist. Die bereits bezahlte Franchise und der Selbstbehalt werden bei einem Wechsel der Krankenkasse angerechnet.
Wie sieht ein Kündigungsschreiben an die Krankenkasse aus?
Vorlage eines Kündigungsschreibens der Grundversicherung
Vorname Nachname
Musterstrasse 1
0000 Musterort
Einschreiben
Krankenkasse
Adresse
0000 Ort
Musterort, Datum
Betreff: Kündigung der obligatorischen Krankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht meine obligatorische Grundversicherung gemäss KVG (Policennummer: 000.000.00) bei Ihrer Krankenkasse zum 31. Dezember 2025. Ab dem 1. Januar 2026 werde ich bei einem neuen Versicherer versichert sein, der nach dem Wechsel die notwendige Koordination mit Ihnen übernehmen wird.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich.
Mit freundlichen Grüssen
[Unterschrift]
Vorname Nachname
Vorlage eines Kündigungsschreibens der Zusatzversicherung
Vorname Nachname
Musterstrasse 1
0000 Musterort
Einschreiben
Krankenkasse
Adresse
0000 Ort
Musterort, Datum
Betreff: Kündigung der Zusatzversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Zusatzversicherung (Policennummer: 000.000.00) bei Ihrer Krankenkasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt, entsprechend den vertraglich vereinbarten Fristen. Ich bitte Sie, mir den genauen Termin der Vertragsauflösung sowie eine Bestätigung über den Eingang und die Wirksamkeit dieser Kündigung schriftlich zuzusenden.
Vielen Dank für die bisherige Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüssen
[Unterschrift]
Vorname Nachname
Was passiert nach der Kündigung der Krankenkasse?
Wenn du deine Grundversicherung kündigst, musst du sofort eine neue abschliessen, denn in der Schweiz ist jeder verpflichtet, eine solche Versicherung zu haben.
Deshalb ist es klug, vor der Kündigung die Angebote zu vergleichen, um die beste Option für dich zu finden.
Aber keine Sorge, du wirst während des Wechsels nicht ohne Versicherung dastehen.
Deine Kündigung wird erst gültig, wenn deine neue Krankenkasse der alten bestätigt hat, dass sie Dich aufnimmt. Sollte keine Bestätigung erfolgen, bleibt dein bisheriger Schutz bestehen.
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Aktualisiert am 23.09.2025