Nicht jedem Paar wird der Wunsch nach einem Kind ohne Weiteres erfüllt. Oft liegt schon ein langer (Leidens-) Weg hinter der Frage, was die Krankenkasse bei Kinderwunsch trägt.
Wenn eine unerfüllte Familienplanung zur echten Belastungsprobe wird, sind der nächste und logische Schritt eine medizinische Unterstützung und das Ausloten alternativer Lösungen, um eine Schwangerschaft herbeizuführen.
In diesem Artikel wollen wir schauen, welche Massnahmen zur Erfüllung des Kinderwunsches und vor allem welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und was nicht abgedeckt ist.
Hormonbehandlung und Kinderwunsch: Leistungen der Krankenkassen-Grundversicherung
Die diagnostische Abklärung, um die Ursachen der Unfruchtbarkeit zu ergründen, ist der erste Schritt, den Paare nach vielen vergeblichen Versuchen unternehmen.
Gute Nachrichten: Sowohl die Untersuchung der Frau als auch des Mannes wird bei Kinderwunsch von der Krankenkasse innerhalb der Grundversicherung übernommen.
Das ist jedoch noch nicht alles! Ergibt das Ergebnis der Untersuchung, dass eine Hormonbehandlung für die Erfüllung des Kinderwunsches nötig ist, übernimmt die Krankenkasse innerhalb der Grundversicherung in der Regel auch diese Kosten.
6 bis 12 Sitzungen oder Behandlungen für maximal ein Jahr werden bezuschusst.
Darüber hinaus erhalten Paare auf maximal drei Inseminationen mit dem Samen des Partners eine Leistungserbringung.
Eine Insemination ist eine Behandlungsform, bei der das aufbereitete Sperma direkt in die Gebärmutter der Frau eingeführt wird. Voraussetzung für die Therapie ist, dass kein Ausschluss für Unfruchtbarkeit vorliegt.
Weitere Verfahren wie Akupunktur bei Kinderwunsch werden hingegen nicht von den Krankenkassen innerhalb der Grundversicherung getragen. Hier kann allerdings eine Zusatzversicherung Abhilfe schaffen.
Gibt es auch Ausnahmen bei einer Kostenübernahme der Krankenkasse bei Kinderwunsch?
Ja, viele Krankenkassen haben eine Altersgrenze für die Leistungen der Hormonbehandlung oder Inseminationen eingeführt, die bis zum 35, 40. oder 44. Lebensjahr der Frau reicht.
Wenn ihr euch mit einem Kinderwunsch an eure Krankenkasse wendet, holt euch zuvor ein Kostenvoranschlag ein und prüft genau die Versicherungsbedingungen eures Krankenkassen-Vertrags.
So geht ihr auf Nummer sicher, dass die genannten Behandlungen Bestandteile des Leistungskatalogs eurer Grundversicherung sind und welche Voraussetzungen oder Beschränkungen dafür gelten.
Welche Behandlungen werden bei Kinderwunsch nicht von der Krankenkasse getragen?
Die Schweizer Krankenkassen tragen in der Grundversicherung nicht die Kosten für künstliche Befruchtungsmethoden wie IVF und ICSI.
Die IVF, oder In-vitro-Fertilisation, ist ein Verfahren, bei dem der Frau Eizellen entnommen und im Labor mit den Spermien des Mannes befruchtet werden. Die befruchteten Eizellen, auch Embryonen genannt, werden dann in die Gebärmutter eingesetzt.
Dabei belaufen sich die Kosten für einen IVF-Zyklus auf 5’000 bis 8’000 CHF. Die Höhe ist abhängig von der Dauer und der Anzahl der notwendigen Zyklen. Meist sind mehrere Versuche nötig, bis es zu einer Schwangerschaft kommt.
Die ICSI, oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, ist eine spezialisierte Form der IVF, die bei eingeschränkter männlicher Fruchtbarkeit zum Tragen kommen kann.
Um eine Schwangerschaft zu erreichen, werden einzelne Spermienzellen direkt in die Eizelle injiziert. Ziel ist es, die Befruchtung zu erleichtern. Aufgrund des zusätzlichen Laboraufwand liegen die Kosten für eine ICSI zwischen 8’000 und 10’000 CHF pro Zyklus.
Bedenkt: Da oft mehrere Zyklen notwendig sind, summieren sich die Gesamtkosten schnell.
Kinderwunsch und Zusatzversicherung: Welche Kosten trägt in dem Fall die Krankenkasse?
Eine spezielle Kinderwunsch-Zusatzversicherung übernimmt anteilig zusätzlich mehr als drei Inseminationen, also die Behandlungsverfahren IVF oder ICSI, sowie pränatale Tests und genetische Untersuchungen des Embryos.
Zudem habt ihr in der Regel Zugang zu allen anerkannten Kinderwunschkliniken in der Schweiz.
Um eine Zusatzversicherung abzuschliessen, wird im Vorfeld eine Gesundheitsprüfung fällig.
Sofern bereits bestehende Fruchtbarkeitsprobleme diagnostiziert sind oder ihr inmitten einer Behandlung seid, kann sich die Aufnahme schwierig gestalten.
Zudem greift eine Karenzzeit von 24 Monaten, bevor bei Kinderwunsch die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung bei Kinderwunsch?
Eine Zusatzversicherung bei Kinderwunsch in einer Krankenkasse richtet sich an Frauen, die am besten schon im Vorfeld und präventiv ihre Chancen auf eine Schwangerschaft erhöhen und gleichzeitig volle Flexibilität bei der Familienplanung geniessen wollen.
Je früher du dich bei guter Gesundheit für den Abschluss entscheidest, umso geringer das Risiko einer Ablehnung und umso besser die Konditionen.
Ein wesentlicher Vorteil: Sollte eine natürliche Befruchtung nicht erfolgreich sein, greift zunächst die Grundversicherung mit der Übernahme der im Leistungskatalog dargelegten Behandlungen.
Bleiben diese ebenso ohne Erfolg, sorgt die Zusatzversicherung dafür, dass direkt mit weiteren Behandlungen fortgefahren werden kann. Und das ohne zeitliche Verzögerung.
Zudem kannst du durch den rechtzeitigen Abschluss der Versicherung die Karenzfrist von 24 Monaten vermeiden, was eine lückenlose Behandlung gewährleistet.
Wer kann eine Zusatzversicherung für Kinderwunsch abschliessen?
Die Zusatzversicherung bei Kinderwunsch in der Schwangerschaft richtet sich ausschliesslich an Frauen und kann nur abgeschlossen werden, wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg möglich ist.
Für gleichgeschlechtliche Paare wird die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung bislang nicht gewährt.
Zu beachten gilt: Die Zusatzversicherung endet automatisch am 31. Dezember des Jahres, in dem die Frau das im Vertrag festgelegte Alter erreicht. Für bereits begonnene Behandlungen ist der Zeitpunkt des Behandlungsbeginns massgeblich. Der Abschluss kann frühestens einen Monat nach dem 18. Geburtstag erfolgen.
Das Wichtigste zur Inanspruchnahme der Zusatzversicherung im Überblick:
- Nur für Frauen mit natürlicher Empfängnisfähigkeit
- Keine Kostenübernahme bei gleichgeschlechtlichen Paaren
- Gesundheitsprüfung erforderlich
- Keine Fruchtbarkeitsprobleme oder frühere künstliche Befruchtungen
- Versicherung endet mit Erreichen des 35, 40. oder 44. Lebensjahres
Wie hoch sind die Kosten für Kinderwunschbehandlungen?
Ihr fragt euch, wie hoch die Kosten für Kinderwunschbehandlungen sind? Wie bereits kurz erwähnt, variieren diese stark und berechnen sich in der Regel pro Behandlungszyklus.
Eine In-vitro-Fertilisation (IVF) kostet etwa 5’000 bis 8’000 CHF pro Zyklus, während die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) zwischen 8’000 und 10’000 CHF liegt.
Für das Social Freezing, also das Einfrieren von Eizellen aus nicht medizinischen Gründen, müsst ihr mit einem Betrag zwischen 3’000 und 5’000 CHF rechnen. Zusätzlich zur ICSI kommen für die Präimplantationsdiagnostik (PID) nochmals 2’000 bis 5’000 CHF hinzu.
Diese Preise umfassen in der Regel die Leistungen ab dem ersten Beratungsgespräch, wobei es immer ratsam ist, sich in einem persönlichen Erstgespräch detailliert über die genauen Preise zu informieren.
Fazit zu Kinderwunsch und Krankenkasse
Wir empfehlen, frühzeitig eine Krankenversicherung im Hinblick auf die Familienplanung zu überprüfen. Auch ohne aktuellen Partner lohnt es sich, über die Zusatzversicherung nachzudenken. Besonders dann, wenn du ohnehin in den nächsten Jahren eine Familie gründen möchtest.
Obwohl sich Schweizer Krankenkassen nur an bestimmten Kosten für Kinderwunschbehandlungen beteiligen, ist es ratsam, direkt bei deiner Versicherung nachzufragen und die Möglichkeiten auch ohne Zusatzversicherung auszuloten.
Eventuell gibt es Wege, die du oder ihr bisher nicht in Betracht gezogen habt.
Gerne beraten wir dich oder euch unverbindlich bei Kinderwunsch und den Leistungen der Krankenkasse. Vereinbart einfach einen Beratungstermin per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.