Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung Ja gesagt und damit das Steuersystem grundlegend verändert. Was das für dich bedeutet, ob du zu den Gewinnern oder Verlierern gehörst und wie du dich jetzt am besten vorbereitest, erklären wir dir hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jede Person wird künftig einzeln besteuert, unabhängig vom Zivilstand
- Verheiratete reichen ab spätestens 2032 zwei separate Steuererklärungen ein
- Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen werden häufig entlastet
- Einverdiener-Ehepaare riskieren eine steuerliche Mehrbelastung
- Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt auf CHF 12’000 pro Kind
- Die Heiratsstrafe wird abgeschafft, ein Entscheid, den das Bundesgericht bereits 1984 als verfassungswidrig eingestuft hatte
Was ist Individualbesteuerung?
Bis heute reichen Ehepaare in der Schweiz eine gemeinsame Steuererklärung ein. Ab 2032 ist das vorbei – jeder für sich. Genau das ist Individualbesteuerung.
Künftig wird jede natürliche Person unabhängig von ihrem Zivilstand als eigenständiges Steuersubjekt behandelt. Dein Lohn ist dein Lohn. Das Einkommen deines Partners ist seines. Beide reicht ihr getrennte Steuererklärungen ein, so wie es ledige Personen schon immer gemacht haben. Das gilt für die direkte Bundessteuer genauso wie für die Kantons- und Gemeindesteuern.
Definition: Bei der Individualbesteuerung in der Schweiz wird das Einkommen und Vermögen jeder Person separat besteuert – unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Gemeinsame Vermögenswerte werden nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen aufgeteilt.
Quelle: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (fedlex.admin.ch)
Warum wurde sie eingeführt?
Das Bundesgericht hat bereits im Jahr 1984 festgestellt, dass die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren verfassungswidrig ist, weil sie verheiratete Doppelverdiener gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligte. Jahrzehnte später korrigiert der Bund nun diesen Zustand.
Die Hauptziele der Reform sind klar:
Heiratsstrafe abschaffen
Verheiratete Doppelverdiener wurden durch die Progression auf das addierte Einkommen stärker besteuert als unverheiratete Paare. Das entfällt.
Erwerbsanreize stärken
Das zweite Einkommen wird nicht mehr zum Grenzsteuersatz des Gesamteinkommens besteuert. Das macht Arbeiten oder Pensum erhöhen finanziell attraktiver.
Gleichstellung fördern
Beide Partner sollen finanziell eigenständig sein – auch bei der Altersvorsorge. Das stärkt insbesondere die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen.
Fachkräftemangel bekämpfen
Mehr Erwerbsanreize für Zweitverdienende sollen dem Fachkräftemangel in der Schweiz entgegenwirken.
So funktioniert das neue System
- Getrennte Steuererklärung
Verheiratete werden steuerlich künftig wie Unverheiratete behandelt. - Zuteilung von Einkommen
Persönliche Einkünfte – Lohn, Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, Renten – werden strikt der Person zugerechnet, die sie erzielt. Kein Zusammenrechnen mehr, kein gemeinsamer Topf. - Zuteilung von Vermögen und Schulden
Hier gelten die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse (siehe Tabelle unten). - Einheitlicher Steuertarif
Der bisherige privilegierte Verheiratetentarif wird abgeschafft. Künftig gilt ein einheitlicher, zivilstandsunabhängiger Tarif für alle natürlichen Personen. Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen wurden dabei gesenkt, um die Reform sozial abzufedern.
| Vermögenswert | Zuteilung |
| Bankkonten und Wertschriften auf beide Namen | Hälftig 50:50 auf beide Eheleute |
| Liegenschaften | Gemäss Grundbucheintrag (je nach Eigentumsanteil) |
| Schulden und Schuldzinsen | Der Person zugerechnet, die im Kredit-/Hypothekarvertrag als Schuldner steht |
Gewinner und Verlierer der Reform
Ob du profitierst, hängt von drei Dingen ab: deinem Einkommen, dem deines Partners und deinem Wohnkanton.
| Situation | Tendenz | Begründung |
| Doppelverdiener mit ähnlichen Einkommen | ✓ Entlastung | Keine Progressionsverschärfung durch addierte Einkommen |
| Einverdiener-Ehepaar | ✗ Mehrbelastung | Wegfall von Splittingvorteilen (z.B. Vollsplitting im Kanton Thurgau) |
| Paare mit stark ungleicher Einkommensverteilung | ✗ Mehrbelastung möglich | Bisherige Steuervorteile durch gemeinsame Veranlagung entfallen |
| Teilzeitarbeitende mit tiefem Einkommen | ✗ Säule-3a-Effekt verpufft | Einkommen unter der Relevanzgrenze: Säule-3a-Abzug bringt kaum Steuerersparnis mehr |
| Ledige Personen | Neutral / leicht positiv | Tarif wird angepasst, keine strukturellen Nachteile mehr |
Nicht sicher, in welche Spalte du gehörst?
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Abzüge: Was sich konkret ändert
Neben dem Tarif ändert sich auch die Logik der Abzüge fundamental. Das betrifft vor allem drei Bereiche:
Persönliche Abzüge
Berufsauslagen und Einzahlungen in die Säule 3a können künftig nur noch von der Person geltend gemacht werden, die das entsprechende Einkommen auch tatsächlich erzielt hat. Eine Umverteilung zwischen den Partnern ist nicht mehr möglich.
Kinderabzüge
Hier gibt es eine positive Nachricht: Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von bisher CHF 6’800 (bzw. 6’700) Franken auf CHF 12’000 pro Kind erhöht. Das ist eine deutliche Verbesserung für Familien. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge wird der Abzug standardmässig hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. Das gilt auch für Drittbetreuungs- und Versicherungsabzüge der Kinder.
Zeitplan: Ab wann gilt die neue Regel?
Du fragst dich, wann das alles auf dich zukommt? Hier der offizielle Fahrplan:
- 8. März 2026
Volksabstimmung: Schweizer Stimmbevölkerung nimmt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung an - Frühestmöglich (Bundesrat entscheidet)
Der Bundesrat kann ein früheres Inkrafttreten bestimmen, falls die Kantone schneller bereit sind - Spätestens 1. Januar 2032
Obligatorisches Inkrafttreten auf allen drei Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden
Das entspricht dem 1. Januar des sechsten Jahres nach Annahme der Vorlage. Kantone und Gemeinden müssen ihr Steuerrecht bis dahin vollständig angepasst haben.
Quelle: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
5 Tipps zur Vorbereitung
Bis 2032 klingt weit. Aber wer Eigentumsverhältnisse ändern, Pensen anpassen oder Vorsorge umstrukturieren will, braucht Zeit. Manchmal sogar Jahre Vorlauf:
- Einkommen möglichst ausgeglichen verteilen
Eine 50:50-Aufteilung bringt in der Regel die grösste Steuerersparnis. Prüft gemeinsam, ob eine Anpassung der Pensen sinnvoll ist. - Eigentumsverhältnisse klären
Definiert frühzeitig, wer bei Konten, Depots und Liegenschaften als Eigentümer eingetragen ist. Das bestimmt die künftige Steuerzuteilung. - Vermögenssteuerfreibeträge ausschöpfen
Sicherstellt, dass auch der weniger vermögende Partner die kantonalen Freibeträge nutzt. - Säule-3a-Strategie überprüfen
Bei tiefen Einkommen lohnt sich die Einzahlung aus Sicht Säule 3a Steuern möglicherweise kaum mehr. Prüft individuell, ob und wie viel Sinn macht. - Pensionierungsplanung anpassen
Die zeitliche Koordination von Kapitalbezügen entfällt als Pflicht – aber individuelle Staffelung über mehrere Jahre zur Progressionsbrechung bleibt wichtig.
Weisst du, wie du persönlich dran bist?
Wir schauen uns deine Situation an und du kannst deine Steuererklärung im Thurgau ausfüllen lassen.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Doppelverdiener-Ehepaar – Gewinner
Situation: Beide berufstätig, Kanton Thurgau, keine Kinder.
- Partner A: CHF 100'000 Bruttoeinkommen
- Partner B: CHF 100'000 Bruttoeinkommen
- Gemeinsames Einkommen: CHF 200'000
| Heute | Ab 2032 | |
|---|---|---|
| Direkte Bundessteuer | ca. CHF 5'908 | ca. CHF 3'070 |
| Ersparnis Bundessteuer | ca. –CHF 2'838 / Jahr |
Kantons- und Gemeindesteuern TG: Noch nicht berechenbar. Die Kantone haben bis 2032 Zeit, ihre Tarife anzupassen. Thurgau wendet heute Vollsplitting an – der Wegfall dieses Mechanismus dürfte bei Doppelverdienern ebenfalls zu einer Entlastung führen. Der genaue Betrag steht erst nach der kantonalen Gesetzgebung fest.
Fazit: Dieses Paar profitiert bei der direkten Bundessteuer nachweislich. Die Gesamtersparnis inkl. Kantonssteuern wird voraussichtlich deutlich höher ausfallen.
Beispiel 2: Einverdiener-Ehepaar – Verlierer
Situation: Nur eine Person erwerbstätig, Kanton Thurgau, keine Kinder.
- Partner A: CHF 120'000 Bruttoeinkommen
- Partner B: CHF 0
| Heute | Ab 2032 | |
|---|---|---|
| Direkte Bundessteuer | ca. CHF 1'718 | ca. CHF 2'983 |
| Mehrbelastung Bundessteuer | ca. +CHF 1'265 / Jahr |
Kantons- und Gemeindesteuern TG: Auch hier gilt: Die konkreten Auswirkungen auf Kantons- und Gemeindesteuern sind heute noch nicht bezifferbar. Da Thurgau bisher Vollsplitting anwendet – das Einkommen wird rechnerisch halbiert und damit in tiefere Tarifstufen verschoben – ist die Abschaffung dieses Mechanismus für Einverdiener-Haushalte besonders einschneidend. Die Mehrbelastung auf Kantonsebene dürfte die Bundessteuer-Differenz deutlich übersteigen.
Fazit: Bei der direkten Bundessteuer ist die Mehrbelastung bereits heute belegbar. Wie stark Einverdiener-Haushalte im Kanton Thurgau insgesamt betroffen sein werden, entscheidet das Kantonsparlament.
Das sind nur illustrative Beispiele, wenn du wirklich wissen möchtest, was das auf eine Steuerklärung Frauenfeld, Weinfelden oder sonstige Steuererklärung im Thurgau für Einfluss hat, melde dich gerne bei unseren Beratern.
Häufige Fragen zur Individualbesteuerung in der Schweiz
Was ändert sich konkret für Verheiratete?
Ihr reicht künftig zwei separate Steuererklärungen ein. Einkommen, Vermögen und Abzüge werden strikt nach tatsächlichem Eigentumsanteil aufgeteilt – kein gemeinsamer Topf mehr.
Ab wann gilt das neue System?
Spätestens ab 1. Januar 2032 ist die Individualbesteuerung schweizweit obligatorisch. Der Bundesrat kann ein früheres Datum bestimmen.
Muss ich meine Bankkonten jetzt rechtlich aufteilen?
Nein. Gemeinsame Bankkonten müssen nicht rechtlich aufgeteilt werden. Das Guthaben und die Erträge werden bei der Steuererklärung einfach hälftig auf beide Partner aufgeteilt.
Was passiert bei der Steuererklärung im Todesfall eines Partners?
Mit der Individualbesteuerung entfällt beim Tod eines Partners die bisherige komplexe Umrechnung des steuerbaren Einkommens. Da ohnehin jede Person separat besteuert wird, hat der Todesfall künftig keine steuerlichen Auswirkungen mehr auf den überlebenden Partner.
Deine Frage war nicht dabei? Unsere Berater helfen dir gerne.

