Checkliste: Steuererklärung einfach gemacht

Jedes Jahr aufs Neue kommt sie gefühlt von heute auf morgen:

Die Steuererklärung.

Nun heisst es Beleg zusammenstellen, Abzüge berechnen und bloss nichts vergessen.

Wer sich den Stress ersparen will, setzt auf eine Checkliste bei der Steuererklärung. Wie diese aussieht, haben wir im Nachfolgenden einmal unter die Lupe genommen.

Warum eine Checkliste für die Steuererklärung?

Wer den Überblick behalten und Stress vermeiden will, kann mit einer Checkliste für die Steuererklärung Abhilfe schaffen.

Sie unterstützt im Wesentlichen, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zusammengestellt sind und keine wichtigen Dokumente fehlen.

Im Umkehrschluss bedeutet das wiederum, dass sich das Risiko von Fehlern und Verzögerungen reduziert und die Chance steigen, alle möglichen Abzüge geltend zu machen.

Eine gut strukturierte Checkliste für die Steuererklärung spart Zeit, erleichtert das Ausfüllen der Formulare und stellt sicher, dass selbst bei komplexeren finanziellen Situationen oder spezifischen Abzugsmöglichkeiten keine Details übersehen werden.

Welche Unterlagen finden auf einer Checkliste für die Steuererklärung in der Schweiz Platz?

Wer seine Steuererklärung in der Schweiz korrekt ausfüllen möchte, muss im Vorfeld verschiedene Unterlagen zusammenstellen, die unter anderem Einkünfte, Vermögenswerte und abzugsfähige Ausgaben belegen.

Eine Checkliste hilft bei der sorgfältigen Vorbereitung der Steuererklärung und dem Zusammentragen aller relevanten Informationen.

1. Allgemeine Unterlagen

  • Aktuelle Steuererklärungsformulare: Die von Ihrer kantonalen Steuerverwaltung bereitgestellten Formulare für das aktuelle Steuerjahr.
  • Kopie der letzten Steuererklärung: Als Referenz, erleichtert das Ausfüllen der aktuellen Steuererklärung.
  • Letzte Veranlagungsverfügung: Die definitive Steuerveranlagung des Vorjahres zur Überprüfung und als Vergleich.
  • Persönliche Angaben: Aktualisierte Informationen zu Adresse, Zivilstand oder Geburten, die im Steuerjahr relevant sind.

2. Einkommensnachweise:

  • Lohnausweise: Von allen Arbeitgebern ausgestellte Bescheinigungen über das Einkommen, einschliesslich Neben- und Teilzeittätigkeiten.
  • Rentenbescheinigungen: Nachweise über erhaltene Renten aus AHV, IV, Pensionskasse oder anderen Quellen.
  • Taggeldbescheinigungen: Belege über erhaltene Taggelder von Arbeitslosenkasse, Krankentaggeldversicherung oder Unfallversicherung.
  • Bescheinigungen über Nebeneinkünfte: Dokumente zu Honoraren, Sitzungsgeldern, Verwaltungsratshonoraren oder anderen zusätzlichen Einkünften.
  • Alimente: Nachweise über erhaltene oder bezahlte Unterhaltszahlungen, einschliesslich Scheidungskonventionen oder Gerichtsurteile.

3. Vermögensnachweise:

  • Bank- und Postkontoauszüge: Saldenbestätigung per 31. Dezember sowie Zinsbescheinigungen aller Konten.
  • Wertschriftendepots: Depotauszüge mit detaillierten Angaben zu Wertschriften, Dividendenabrechnungen und Transaktionsbelegen.
  • Liegenschaftsdokumente: Belege zu selbst bewohnten oder vermieteten Immobilien, einschliesslich Unterhaltskosten, Hypothekarzinsen, Mietzinseinnahmen und Versicherungsprämien.
  • Weitere Vermögenswerte: Angaben zu Fahrzeugen (Marke, Modell, Anschaffungsjahr), Kunstsammlungen, Edelmetallen oder anderen wertvollen Besitztümern.

4. Schuldennachweise:

  • Schuldenverzeichnis: Auflistung aller per 31. Dezember bestehenden Schulden, wie Hypotheken, Privatkredite oder Kreditkartenschulden.
  • Schuldzinsbescheinigungen: Belege über im Steuerjahr bezahlte Zinsen für diese Schulden.

5. Abzugsfähige Ausgaben:

  • Berufsauslagen:
    • Fahrkosten zum Arbeitsort: Belege für Fahrkarten oder Kilometeraufstellungen bei Nutzung des privaten Fahrzeuges.
    • Mehrkosten für auswärtige Verpflegung: Quittung oder Pauschalnachweise, wenn keine Verpflegungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vorhanden sind.
    • Weiterbildungskosten: Rechnung und Zahlungsbelege für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen.

  • Versicherungsprämien: Bescheinigungen über bezahlte Prämien für Kranken-, Unfall-, Lebens- und Invaliditätsversicherungen.

  • Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen:
    • 2. Säule (Pensionskasse): Nachweise über geleistete Einkäufe oder zusätzliche Beiträge.
    • 3. Säule (gebundene Selbstvorsorge): Einzahlungsbelege für die Säule 3a.

  • Krankheits- und Unfallkosten: Belege für selbst getragene Gesundheitskosten, die nicht von Versicherungen gedeckt sind, wie Zahnarztrechnungen oder Therapiekosten.
  • Spenden und Zuwendungen: Quittungen für Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Beiträge an politische Parteien.
  • Kinderbetreuungskosten: Rechnungen und Zahlungsbelege für Fremdbetreuungskosten, wie Krippen oder Tagesmütter.

6. Weitere relevante Unterlagen:

  • Schenkungen und Erbschaften: Dokumente über erhaltene oder getätigte Schenkungen sowie Erbschaftsaufstellungen.
  • Kapitalleistungen: Belege über ausbezahlte Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen, wie Pensionskassenkapital oder Lebensversicherungen.

Wichtig bei jeder Checkliste für die Steuererklärung in der Schweiz ist es, zu berücksichtigen, dass die genauen Anforderungen je nach Kanton variieren können.

Daher ist es ratsam, die spezifischen Wegleitungen der kantonalen Steuerverwaltung zu konsultieren oder bei Unklarheiten direkt Kontakt aufzunehmen. Hier können Sie die Steuererklärung Thurgau ausfüllen lassen.

Tipp: Mit einer Checkliste für die Steuererklärung kann man das ganze Jahr über arbeiten und Unterlagen systematisch sammeln, ordnen und aufbewahren. So ist am Tag der eigentlichen Erstellung alles griffbereit und viel Zeit gespart.

Welche Fristen sollten auf der Checkliste für die Steuererklärung stehen?

Neben den Unterlagen lassen sich auch alle Fristen in einer Checkliste für die Steuererklärung platzieren, um über diese den Überblick zu behalten.

In den meisten Kantonen ist die Steuererklärung bis 31. März des Folgejahres einzureichen (z. B. für das Steuerjahr 2024 bis zum 31. März 2025). Einige Kantone haben allerdings auch abweichende Fristen, die es abzufragen gilt.

Wenn die Abgabe bis zur regulären Frist nicht möglich ist, kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Dies ist bis zum 30. Juni oder später, je nach Kanton, möglich.

Die Beantragung erfolgt schriftlich, online oder telefonisch bei der kantonalen Steuerbehörde.

Wer mit der definitiven Steuerrechnung oder den festgelegten Abzügen nicht einverstanden ist, kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen Einsprache erheben.

Neben der Checkliste für Steuererklärung: der Gang zum Profi

Vor allem dann, wenn eine finanzielle Situation komplex ist – etwa durch Immobilienbesitz, selbstständige Tätigkeit, ausländische Einkünfte oder grössere Vermögenswerte – kann es sinnvoll sein, statt auf eine Checkliste für die Steuererklärung auf die Hilfe eines Steuerberaters oder Treuhänders zurückzugreifen.

Die Experten kennen die kantonalen und nationalen Regelungen genau und sind in der Lage, sämtliche Abzugsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Zudem minimieren sie das Risiko von Fehlern, die später Korrekturen oder Nachforderungen durch die Steuerbehörden nach sich ziehen könnten. Die Kosten für die Beratung sind in vielen Fällen gut investiert, da sie durch Einsparungen bei der Steuer oft ausgeglichen werden.