Abzüge bei Steuern: Das müssen Sie wissen

Wer Steuern in der Schweiz sparen möchte, kann bestimmte Ausgaben von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Doch welche Abzüge bei Steuern lassen sich geltend machen und wie wirken sie sich auf die Steuerlast aus?

Von Säule-3a-Einzahlungen über Krankenkassenprämien bis zu Fahrtkosten zur Arbeit gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um die Steuerbelastung zu senken. Dabei gelten je nach Kanton unterschiedliche Regelungen und Höchstbeträge, die es zu beachten gilt. Wir zeigen in diesem Beitrag, worauf es ankommt.

Was sind Abzüge bei Steuern?

Abzüge bei Steuern sind jene Beträge, die vom steuerbaren Einkommen oder Vermögen abgezogen werden können. Sie reduzieren damit die Steuerlast. Alle Abzüge werden sowohl auf Bundes-, Kanton- als auch auf Gemeindeebene gewährt und variieren je nach Steuerhoheit. Grundsätzlich gibt es allgemeine Abzüge bei Steuern, die allen Steuerpflichtigen zustehen. Dazu gesellen sich spezifische Abzüge, die von individuellen Lebensumständen abhängen.

Was wird bei den Steuern abgezogen?

Steuerliche Abzüge unterteilen sich in mehrere Kategorien, darunter Sozialversicherungsbeiträge, berufsbedingte Kosten, Vorsorgebeiträge, Familien- und Unterstützungsleistungen sowie besondere Lebensumstände wie Krankheitskosten oder Spenden.

Obligatorische Abzüge

Zu den obligatorischen Abzügen gehören die Beiträge der Sozialversicherungen, insbesondere an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Beträge werden direkt vom Einkommen abgezogen und mindern somit das steuerbare Einkommen.

Zusätzlich fallen für Arbeitnehmer und Selbstständige je nach Situation weitere Sozialversicherungsbeiträge an:

  • Pensionskassenbeiträge (BVG/2. Säule): Wer in einer Pensionskasse versichert ist, zahlt monatliche Beiträge, die ebenfalls vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
  • Nichtberufsunfallversicherung (NBUV): Für Angestellte wird die Prämie zur Absicherung bei Unfällen ausserhalb der Arbeit oft automatisch vom Lohn abgezogen.
  • Beiträge an die Familienausgleichskasse: Selbstständige und Arbeitgeber müssen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen leisten, die in einigen Kantonen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können.

Diese Abzüge sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der sozialen Absicherung, indem sie Leistungen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gewährleisten.

Fahrkosten und Verpflegung

Weiterhin können berufsbedingte Kosten wie Fahrkosten für den Arbeitsweg, Kosten für die auswärtige Verpflegung sowie Ausgaben für notwendige Weiterbildungen steuerlich Berücksichtigung finden. Diese Abzüge von den Steuern sollen sicherstellen, dass nur das tatsächlich verfügbare Einkommen versteuert wird.

Vorsorgebeiträge

Besonders hervorzuheben, wenn es um die Steuerentlastung geht, sind Vorsorgebeiträge. Zahlungen in die Pensionskasse (2. Säule) sowie Einzahlungen in die gebundene private Vorsorge (Säule 3a) können vollständig oder bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch wird einerseits die individuelle Altersvorsorge gefördert, andererseits reduziert sich die aktuelle Steuerbelastung wesentlich. Selbst Versicherungsprämien für Krankenkassen oder Lebensversicherungen lassen sich je nach kantonalen Bestimmungen teilweise mit der Steuererklärung geltend machen.

Familien

Familien profitieren unter bestimmten Bedingungen von verschiedenen Abzügen der Steuer wie unmittelbar für Kinder oder mittelbar für Fremdbetreuungskosten, etwa Krippen oder Tagesfamilien. Unterstützungsleistungen an Angehörige, die finanziell auf Hilfe angewiesen sind, lassen sich ebenfalls abziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aussergewöhnliche Kosten

Neben diesen regelmässigen Abzügen gibt es auch aussergewöhnliche Kosten, die unter bestimmten Umständen steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören Krankheits- und Unfallkosten, sofern sie eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten, sowie Kosten für Invalidität oder Pflegebedürftigkeit.

Auch Schuldzinsen, insbesondere Hypothekarzinsen, sind steuerlich abzugsfähig. Das kommt Immobilienbesitzern zugute. Zusätzlich gibt es Abzüge für Spenden an gemeinnützige Organisationen, sofern diese einen bestimmten Mindestbetrag überschreiten. Wer also Geld an eine steuerbefreite Stiftung oder wohltätige Institution spendet, kann diesen Betrag von seinem steuerbaren Einkommen abziehen.

Vermögenssteuer

Im Bereich der Vermögenssteuer gibt es verschiedene Abzugsmöglichkeiten, wie Schulden, etwa Hypotheken oder Konsumkredite, die sich vom steuerbaren Vermögen abziehen lassen. Zudem gibt es je nach Kanton persönliche Freibeträge, die einen Teil des Vermögens von der Steuerpflicht ausnehmen.

Welchen Vorteil haben Steuerabzüge?

Steuerabzüge haben den Vorteil, dass die steuerliche Belastung von Privatpersonen und Unternehmen sinkt, indem bestimmte Ausgaben oder finanzielle Verpflichtungen vom steuerbaren Einkommen oder Vermögen abgezogen werden.

Dies führt zu einer geringeren Steuerbemessungsgrundlage, was wiederum die geschuldete Steuer senkt. Die finanzielle Entlastung, zeigt sich für Haushalte mit hohen berufsbedingten Ausgaben, Familien mit Kindern oder Personen mit hohen Krankheitskosten als wesentlich.

Ein Punkt, der oftmals bei den Vorteilen von Steuerabzügen vergessen wird, ist die Förderung von wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvollen Verhaltensweisen. So stärken Abzüge für Altersvorsorgebeiträge, die Eigenverantwortung bei der privaten Vorsorge oder steuerliche Begünstigung von Spenden die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen.

Auch Schuldzinsenabzüge, insbesondere bei Hypotheken, erleichtern den Erwerb und die Finanzierung von Wohneigentum. Unternehmen profitieren von Steuerabzügen, indem sie betriebliche Kosten wie Investitionen, Forschungsausgaben oder Personalkosten geltend machen können. Eine Voraussetzung, um die Innovationskraft und das wirtschaftliche Wachstum voranzutreiben.

Wer kann Steuern abziehen und welche sind das?

AbzugBeschreibungWer kann ihn geltend machen?
BerufsauslagenKosten für Fahrten zur Arbeit, auswärtige Verpflegung, ArbeitsmittelArbeitnehmer
Beiträge an die Säule 3aEinzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge zur Reduzierung des steuerbaren EinkommensErwerbstätige mit Säule 3a-Konto
VersicherungsprämienPrämien für Kranken-, Lebens- und andere Versicherungen bis zum gesetzlichen HöchstbetragAlle Steuerpflichtigen
SchuldzinsenZinsen für private Schulden, Hypotheken oder KonsumkrediteHaus- und Wohnungseigentümer, Kreditnehmer
Krankheits- und UnfallkostenSelbst getragene medizinische Kosten über einem bestimmten Prozentsatz des EinkommensAlle Steuerpflichtigen mit hohen Gesundheitskosten
SpendenZuwendungen an gemeinnützige Institutionen bis zu einem festgelegten Prozentsatz des EinkommensAlle Steuerpflichtigen, die spenden
WeiterbildungskostenKosten für berufsbezogene Weiterbildungen und UmschulungenArbeitnehmer und Selbstständige

Steuervorteile mit Abzügen der Steuer bei Versicherung und Vorsorge nutzen

Die Schweizer Steuerpolitik bietet Privatpersonen verschiedene Möglichkeiten, durch gezielte Beiträge zu Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen ihre Steuerlast zu senken. Insbesondere Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a), freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule) sowie bestimmte Versicherungsprämien können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

1. Säule 3a – Gebundene Vorsorge

Beiträge an die Säule 3a können bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Für das Jahr 2025 beträgt der maximale Abzugsbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss 7’258 CHF. Selbstständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal jedoch 36’288 CHF, einzahlen und abziehen.

Vorteile: Durch Einzahlungen in die Säule 3a reduziert sich das steuerbare Einkommen, was zu einer direkten Steuerersparnis führt. Zusätzlich dient die Säule 3a der Altersvorsorge und hilft, Vorsorgelücken zu schliessen.

2. Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule)

Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind in der Regel vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Das individuelle Einkaufspotenzial wird dem persönlichen Pensionskassenausweis entnommen.

Vorteile: Die Einkäufe erhöhen das Altersguthaben und verbessern die zukünftige Rente. Gleichzeitig führen sie zu einer unmittelbaren Reduktion des steuerbaren Einkommens im Jahr der Einzahlung.

3. Abzug von Versicherungsprämien

Prämien für die obligatorische Krankenversicherung sowie für Lebensversicherungen lassen sich bis zu bestimmten Höchstbeträgen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ein Krankenkasse Vergleich kann helfen, die besten Angebote zu finden und Kosten zu optimieren. Auf Bundesebene beträgt der maximale Abzug 1’700 CHF für Alleinstehende und 3’500 CHF für Verheiratete oder eingetragene Partnerschaften. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich der Abzug um 700 CHF.

Auch Prämien für private Unfall- und Lebensversicherungen lassen sich Abzüge bei Steuern, innerhalb der genannten Höchstbeträge, geltend machen. Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Abzugsmöglichkeiten je nach Kanton variieren.

4. Kapitalauszahlungen aus Vorsorge

Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern, beispielsweise aus der Säule 3a oder der Pensionskasse, erfolgt eine separate Besteuerung zu einem reduzierten Satz. Diese Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

5. Säule 3b – Freie Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3b sind in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen die Erträge aus Säule-3b-Versicherungen steuerfrei sein, insbesondere wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und nach einer Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren erfolgt.

Die optimale Nutzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten erfordert eine individuelle Planung.

Eine professionelle Beratung hilft, die besten Strategien für persönliche und berufliche Situationen zu finden.

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