Abzüge bei Steuern: Das musst du wissen

abzüge bei steuern

Wenn du Steuern in der Schweiz sparen möchtest, kannst du bestimmte Ausgaben von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Doch welche Abzüge lassen sich geltend machen und wie wirken sie sich auf deine Steuerlast aus? Von Säule-3a-Einzahlungen über Krankenkassenprämien bis zu Fahrtkosten zur Arbeit gibt es zahlreiche Möglichkeiten, deine Steuerbelastung zu senken. Dabei gelten je nach Kanton unterschiedliche Regelungen und Höchstbeträge, die du beachten solltest.

Was sind Abzüge bei Steuern?

Abzüge bei Steuern sind Beträge, die von deinem steuerbaren Einkommen oder Vermögen abgezogen werden können. Dadurch reduziert sich deine Steuerlast. Diese Abzüge gelten sowohl auf Bundes-, Kantons- als auch Gemeindeebene, unterscheiden sich jedoch je nach Steuerhoheit. Grundsätzlich gibt es allgemeine Abzüge, die allen Steuerpflichtigen zustehen, und spezifische Abzüge, die von deinen persönlichen Lebensumständen abhängen.

Was wird bei den Steuern abgezogen?

Steuerliche Abzüge unterteilen sich in mehrere Kategorien, darunter Sozialversicherungsbeiträge, berufsbedingte Kosten, Vorsorgebeiträge, Familien- und Unterstützungsleistungen sowie besondere Lebensumstände wie Krankheitskosten oder Spenden.

Obligatorische Abzüge

Zu den obligatorischen Abzügen gehören die Beiträge der Sozialversicherungen, insbesondere an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Beträge werden direkt vom Einkommen abgezogen und mindern somit das steuerbare Einkommen.

Zusätzlich fallen für dich als Arbeitnehmer oder Selbstständige*r je nach Situation weitere Sozialversicherungsbeiträge an:

  • Pensionskassenbeiträge (BVG/2. Säule): Wer in einer Pensionskasse versichert ist, zahlt monatliche Beiträge, die ebenfalls vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
  • Nichtberufsunfallversicherung (NBUV): Für Angestellte wird die Prämie zur Absicherung bei Unfällen ausserhalb der Arbeit oft automatisch vom Lohn abgezogen.
  • Beiträge an die Familienausgleichskasse: Selbstständige und Arbeitgeber müssen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen leisten, die in einigen Kantonen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können.

Diese Abzüge sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der sozialen Absicherung, indem sie Leistungen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gewährleisten.

Fahrkosten und Verpflegung

Auch berufsbedingte Kosten wie Fahrkosten für den Arbeitsweg, Kosten für die auswärtige Verpflegung sowie Ausgaben für notwendige Weiterbildungen können steuerlich Berücksichtigt werden. Diese Abzüge von den Steuern sollen sicherstellen, dass nur das tatsächlich verfügbare Einkommen versteuert wird.

Vorsorgebeiträge

Besonders wichtig, wenn es um die Steuerentlastung geht, sind Vorsorgebeiträge. Zahlungen in die Pensionskasse (2. Säule) sowie Einzahlungen in die gebundene private Vorsorge (Säule 3a) können vollständig oder bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch wird deine Altersvorsorge gestärkt und gleichzeitig deine aktuelle Steuerbelastung gesenkt. Auch Versicherungsprämien, etwa für Krankenkassen oder Lebensversicherungen, lassen sich je nach kantonalen Bestimmungen teilweise geltend machen.

Familien

Familien profitieren unter bestimmten Bedingungen von verschiedenen Abzügen der Steuer wie unmittelbar für Kinder oder mittelbar für Fremdbetreuungskosten, etwa Krippen oder Tagesfamilien. Unterstützungsleistungen an Angehörige, die finanziell auf Hilfe angewiesen sind, lassen sich ebenfalls abziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Aussergewöhnliche Kosten

Neben diesen regelmässigen Abzügen gibt es auch aussergewöhnliche Kosten, die unter bestimmten Umständen steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören Krankheits- und Unfallkosten, sofern sie eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten, sowie Kosten für Invalidität oder Pflegebedürftigkeit.

Auch Schuldzinsen, insbesondere Hypothekarzinsen, sind steuerlich abzugsfähig. Das kommt Immobilienbesitzern zugute. Zusätzlich kannst du Spenden an gemeinnützige Organisationen abziehen, wenn diese gewisse Mindestbeträge erfüllen. Das kommt beispielsweise dann zum Tragen, wenn du eine steuerbefreite Stiftung oder wohltätige Institution unterstützt.

Vermögenssteuer

Im Bereich der Vermögenssteuer gibt es verschiedene Abzugsmöglichkeiten, wie Schulden, etwa Hypotheken oder Konsumkredite, die sich vom steuerbaren Vermögen abziehen lassen. Zudem gibt es je nach Kanton persönliche Freibeträge, die einen Teil des Vermögens von der Steuerpflicht ausnehmen.

Häufig vergessene Abzüge im Überblick

Viele Steuerpflichtige kennen nur die klassischen Abzüge wie die Säule 3a, Krankenkassenprämien oder Fahrkosten. Oft wird jedoch übersehen, dass es noch zahlreiche weitere Abzugsmöglichkeiten gibt. Viele davon unterscheiden sich je nach Kanton deutlich. Wenn du diese Unterschiede nicht kennst, kann das schnell teuer werden. So verzichtest du unter Umständen unbewusst auf bares Geld.

Krankheits- und Gesundheitskosten

Arzt oder Zahnarztkosten, Medikamente, Spitalaufenthalte sowie Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte kannst du steuerlich abziehen, sofern die Kosten den Selbstbehalt übersteigen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser derzeit fünf Prozent des Nettoeinkommens. Viele nutzen diesen Abzug nicht, weil Quittungen nicht konsequent gesammelt werden.

Also: Belege aufbewahren lohnt sich!

Weiterbildungskosten

Ob Sprachkurs, Masterstudium oder Fachzertifikat, wenn die Weiterbildung einen Bezug zu deinem Beruf hat, kannst du die Kosten abziehen. Oft wird das vergessen, weil die Ausgaben privat bezahlt werden und man sie später nicht mehr mit der Steuererklärung in Verbindung bringt.

Kinder- und Familienabzüge

Kinderabzüge und Abzüge für die Kinderbetreuung bieten ein grosses Sparpotenzial. Die Höhe der Abzüge ist je nach Kanton unterschiedlich.

  • Kanton Zürich bis zu 25’000 Franken pro Kind
  • Basel Stadt 10’000 Franken
  • Bern 8’000 Franken
  • Kanton Thurgau bis zu 10 100 Franken pro Kind

Viele Eltern wissen nicht, dass auch Kosten für Tagesfamilien oder private Betreuungspersonen abzugsfähig sein können. Dadurch lassen sie diesen wichtigen Abzug oft ungenutzt. Wenn du die Betreuungskosten vollständig erfasst und Belege sammelst, kannst du deine Steuerbelastung deutlich senken.

Spenden und Parteibeiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen kannst du von den Steuern abziehen, sofern sie mindestens 100 Franken betragen und insgesamt nicht mehr als 20 Prozent deines Nettoeinkommens ausmachen. Auch politische Spenden sind abzugsfähig, zum Beispiel bis zu 10’300 Franken bei der direkten Bundessteuer. Besonders kleine Einzelspenden summieren sich oft im Laufe des Jahres.

Fahrkosten und Arbeitswege

Pendler:innen dürfen ihre Fahrkosten abziehen, allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag.

  • Bundesebene: 3’000 Franken
  • Kantonal oft mehr (z. B. Zürich: 5’000 Franken, Kanton Thurgau bis zu 6’000 Franken)

Auch fürs Velo gibt es Pauschalen (z. B. 700 Franken). Wer hier schätzt statt dokumentiert, trägt oft zu wenig ein.

Versicherungsprämien

Auch Kranken- und Lebensversicherungsprämien sind absetzbar. Bei der direkten Bundessteuer gilt:

  • 1’800 Franken für Einzelpersonen
  • 3’600 Franken für Ehepaare

Viele Kantone erlauben zusätzlich höhere Beträge. Deshalb lohnt es sich, die kantonalen Regelungen genau zu prüfen.

So vergisst du keine Abzüge mehr

Checkliste führen
Erstelle eine Liste mit allen Abzügen, die für dich relevant sind, und ergänze sie jedes Jahr neu.

Belege laufend sammeln
Lege Quittungen für Krankheitskosten, Spenden, Weiterbildung oder Versicherungen sofort ab.

Digitale Ordnung nutzen
Speichere Dokumente von Banken, Versicherungen oder Kursanbietern direkt elektronisch ab.

Kantonale Besonderheiten prüfen
Auf den Webseiten der Steuerämter findest du die aktuell gültigen Maximalbeträge und Regeln.

Bei Bedarf fachliche Unterstützung holen
Wenn deine Situation komplex ist, kann eine Beratung durch eine Steuerspezialistin oder einen Steuerspezialisten sinnvoll sein, damit du keine Vorteile verpasst.

Welchen Vorteil haben Steuerabzüge?

Steuerabzüge haben den Vorteil, dass die steuerliche Belastung von Privatpersonen und Unternehmen sinkt, indem bestimmte Ausgaben oder finanzielle Verpflichtungen vom steuerbaren Einkommen oder Vermögen abgezogen werden.

Dies führt zu einer geringeren Steuerbemessungsgrundlage, was wiederum die geschuldete Steuer senkt. Die finanzielle Entlastung, zeigt sich für Haushalte mit hohen berufsbedingten Ausgaben, Familien mit Kindern oder Personen mit hohen Krankheitskosten als wesentlich.

Ein Punkt, der oftmals bei den Vorteilen von Steuerabzügen vergessen wird, ist die Förderung von wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvollen Verhaltensweisen. So stärken Abzüge für Altersvorsorgebeiträge, die Eigenverantwortung bei der privaten Vorsorge oder steuerliche Begünstigung von Spenden die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen.

Auch Schuldzinsenabzüge, insbesondere bei Hypotheken, erleichtern den Erwerb und die Finanzierung von Wohneigentum. Unternehmen profitieren von Steuerabzügen, indem sie betriebliche Kosten wie Investitionen, Forschungsausgaben oder Personalkosten geltend machen können. Eine Voraussetzung, um die Innovationskraft und das wirtschaftliche Wachstum voranzutreiben.

steuerabzüge

Steuervorteile mit Abzügen der Steuer bei Versicherung und Vorsorge nutzen

Die Schweizer Steuerpolitik bietet dir verschiedene Möglichkeiten, durch gezielte Beiträge zu Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen deine Steuerlast zu senken. Besonders lohnend sind Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a), freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule) und bestimmte Versicherungsprämien, die du vom steuerbaren Einkommen abziehen kannst.

1. Säule 3a – Gebundene Vorsorge

Beiträge an die Säule 3a kannst du bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für das Steuerjahr 2026 beträgt der Maximalbetrag 7 258 Franken, wenn du einer Pensionskasse angeschlossen bist. Bist du nicht in einer Pensionskasse versichert, darfst du bis zu 20 % deines Nettoerwerbseinkommens, maximal jedoch 36 288 Franken, einzahlen und abziehen.

Vorteile: Durch Einzahlungen in die Säule 3a reduziert sich das steuerbare Einkommen, was zu einer direkten Steuerersparnis führt. Zusätzlich dient die Säule 3a der Altersvorsorge und hilft, Vorsorgelücken zu schliessen.

2. Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule)

Freiwillige Einzahlungen in deine Pensionskasse kannst du in der Regel vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie hoch dein Einkaufspotenzial ist, entnimmst du deinem individuellen Pensionskassenausweis.

Vorteile: Die Einkäufe erhöhen das Altersguthaben und verbessern die zukünftige Rente. Gleichzeitig führen sie zu einer unmittelbaren Reduktion des steuerbaren Einkommens im Jahr der Einzahlung.

3. Abzug von Versicherungsprämien

Prämien für die obligatorische Krankenversicherung sowie für Lebensversicherungen kannst du bis zu bestimmten Höchstbeträgen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ein Krankenkasse Vergleich kann dir helfen, die besten Angebote zu finden und Kosten zu optimieren.

Zu diesen Abzügen gehören unter anderem auch private Unfall- oder Risikoversicherungen, soweit sie den steuerlichen Regeln entsprechen. Die genauen Maximalbeträge variieren je nach Kanton, weshalb es sich lohnt, die kantonalen Wegleitungen zu prüfen.

4. Kapitalauszahlungen aus Vorsorge

Kapitalauszahlungen aus Vorsorgegeldern, beispielsweise aus der Säule 3a oder der Pensionskasse, werden separat besteuert. Sie erfolgen nicht über das normale Einkommen, sondern mit einem reduzierten Steuersatz, der kantonal unterschiedlich ausfallen kann. Bei der Planung lohnt es sich deshalb, die Auszahlung strategisch über mehrere Jahre zu verteilen

5. Säule 3b – Freie Vorsorge

Einzahlungen in die Säule 3b sind in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen die Erträge aus Säule-3b-Versicherungen steuerfrei sein, insbesondere wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und nach einer Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren erfolgt.

Die optimale Nutzung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten braucht eine sorgfältige und individuelle Planung. Eine professionelle Beratung hilft dir, die besten Strategien für deine persönliche und berufliche Situation zu finden und langfristig Steuern zu sparen.

Möchtest du deine Steuererklärung ausfüllen lassen oder eine Beratung zu Steuern von uns anfordern?

Wohnst du im Thurgau?

Wir füllen für dich die Steuern gerne aus.

Steuererklärung Frauenfeld

Steuererklärung Weinfelden

Steuererklärung Kreuzlingen

Aktualisiert: am 29.01.2026